Gregg Allman Laid Back
LP, 2015, Limited Edition, Re-Release, Remastered, Gatefold, 200 Gramm Vinyl

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2015
Orig. Release 1973
Zeit 35:41
EAN-Nr. 753088009112
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Analogue Productions / APP 091
Musikrichtung Rock: Blues Rock, Southern Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 35:41  
A 1. Midnight Rider 4:26
A 2. Queen Of Hearts 6:14
A 3. Please Call Home 2:40
A 4. Don't Mess Up A Good Thing 4:20 C
B 5. These Days 3:54 C
B 6. Multi-Colored Lady 4:51
B 7. All My Friends 4:28 C
B 8. Will The Circle Be Unbroken 4:48 C

Infos

Phonographic Copyright (p) – Island Records
Copyright (c) – Island Records
Manufactured By – Universal Music Enterprises
Remastered At – Sterling Sound
Lacquer Cut At – Sterling Sound
Pressed By – Quality Record Pressings
Label - Capricorn Records
Mastered fron the original tapes
Producer – Gregg Allman, Johnny Sandlin

Matrix / Runout (Side A): AAPP-091-A RKS STERLING
Matrix / Runout (Side B): AAPP-091-B RE1 RKS STERLING

EAN is on sticker back on the slide

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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