Nick Drake Pink Moon
CD, 2000, Pappschuber, Re-Release, Remastered

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2000
Orig. Release 1972
Zeit 28:29
EAN-Nr. 042284292320
Label/Labelcode ISLAND / LC 00407
Plattenfirma/Katalog-Nr. Island Records Ltd. / Universal Music Company / IMCD 94 / 842 923-2
Musikrichtung Singer/Songwriter/Liedermacher
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 28:29  
1. Pink Moon 2:07
2. Place To Be 2:43
3. Road 2:02
4. Which Will 2:58
5. Horn 1:24
6. Things Behind The Sun 3:57
7. Know 2:26
8. Parasite 3:36
9. Free Ride 3:07
10. Harvest Breed 1:37
11. From The Morning 2:32

Infos

Released: 25th February 1972
CD First-Release: 1990
CD Re-Release (Remastered Edition): 20th June 2000


℗ & © 1972 Island Records Ltd.

Aufdruck Innenring (innen): Made in Germany by Universal M & L
[SID-Code CD-Master: IFPI L001 (außen)]
[SID-Code Presswerk: IFPI 01** (innen)]
[Matrix: 00422 842 923-01 / 51036036]
[Trackzeiten: Software (foobar2000)]

Anmerkungen zum CD-Format:
Zwar ist auf dem Pappschuber folgender Text aufgedruckt:
The Album has been digitally remastered in 24 bit HDCD [...], allerdings befindet sich, ebenfalls auf dem Pappschuber, ein Aufkleber,
dass es sich nicht um eine HDCD handelt (siehe weitere Bilder).

Anmerkungen zum Re-Releasejahr:
Zum Re-Releasejahr 2000 befindet sich weder auf dem Backcover; im Booklet, noch auf der CD ein Hinweis.
Auf dem Pappschuber wird lediglich erwähnt, dass im Jahr 2000, der Song "Pink Moon" in einem VW-Werbespot verwendet wurde.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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