Jethro Tull Too Old To Rock'n'Roll: Too Young To Die!
CD, 2015, Re-Release, Remastered, Remix

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2015
Orig. Release 1976
Zeit 62:43
EAN-Nr. 0825646020430
Label/Labelcode Parlophone / LC 30419
Plattenfirma/Katalog-Nr. Chrysalis Records Ltd. / 0825646020430
Musikrichtung Rock: Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 62:43  
1. Prelude [Steven Wilson Mix] 0:53
2. Quiz Kid [Steven Wilson Mix] 4:03
3. Crazed Institution [Steven Wilson Mix] 4:35
4. Salamander [Steven Wilson Mix] 2:52
5. Taxi Grab [Steven Wilson Mix] 3:50
6. From A Dead Beat To An Old Greaser [Steven Wilson Mix] 4:11
7. Bad Eyed And Loveless [Steven Wilson Mix] 2:10
8. Big Dipper [Steven Wilson Mix] 3:33
9. Too Old To Rock'n'roll: Too Young To Die [Steven Wilson Mix] 5:34
10. Pied Piper [Steven Wilson Mix] 4:36
11. The Chequered Flag (Dead Or Alive) [Steven Wilson Mix] 5:23
12. From A Dead Beat To An Old Greaser [Original LP Version] 4:09 B
13. Bad Eyed And Loveless [Original LP Version] 2:12 B
14. Big Dipper [Original LP Version] 3:36 B
15. Too Old To Rock'n'roll [Original LP Version] 5:43 B
16. The Chequered Flag [Original LP Version] 5:23 B

Infos

The TV Special Edition / Steven Wilson 2015 Remix / VÖ: 27.11.2015

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.