Triumph Surveillance
CD, 2005, Re-Release, Remastered

Herstellungsland Kanada
Veröffentlichungs-Jahr 2005
Orig. Release 1987
Zeit 45:15
EAN-Nr. 713137801029
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. TML Entertainment Inc. / TML 78010
Musikrichtung Rock: Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
5 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 45:15  
1. Prologue: Into The Forever 1:01 I
2. Never Say Never 3:36
3. Headed For Nowhere 6:07
4. All The Kings Horses 1:47
5. Carry On The Flame 5:14
6. Let The Light (Shine On Me) 5:33
7. Long Time Gone 5:10
8. Rock You Down 3:57
9. Prelude: The Waking Dream 1:13 I
10. On And On 3:49
11. All Or Never Again 3:57
12. Running In The Night 3:51

Infos

Diese Version hat SID Codes im Gegensatz zu dieser Version http://www.musik-sammler.de/media/176141 mit gleicher EAN und ist ein Re-Release.

Faltcover: 8 Seiten
Herstellungsland: laut SID Codes
SID-Code Presswerk: IFPI 7Q**
SID-Code CD-Master: IFPI L481
Presswerk: RSB
Matrix-Nr.: 2UP73TML780102
Text CD-Unterseite: MFG BY RSB
Labelcode: nicht vorhanden
(P)&(C): 1987 TML Entertainment Inc.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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