Herstellungsland DDR
Veröffentlichungs-Jahr 1973
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. VEB Deutsche Schallplatten Berlin DDR / 8 15 067
Musikrichtung Volksmusik/Folklore: Marschmusik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Festivalfanfare Der X. Weltfestspiele I
A 2. Marsch Der Jungen Schrittmacher I
A 3. Dem Morgenrot Entgegen / Vorwärts, Freie Deutsche Jugend I
A 4. Ich Trage Eine Fahne I
A 5. Moskau Im Mai I
A 6. Lied Der Blauen Fahne / Locken / Groß Berlin I
A 7. Ins Neue Jahrtausend Hinein I
A 8. Parade I
B 9. Pionierfanfare I
B 10. Singende Fanfaren I
B 11. Blaue Wimpel I
B 12. Fröhlich Sein Und Singen I
B 13. Unsere Heimat I
B 14. Marsch Der Thälmann-Pioniere I
B 15. Festival-Marsch / Ruf Der Sportjugend I
B 16. An Der Seite Der Genossen / Lied Der Partei I

Infos

Label: ETERNA

Auf dem Frontcover steht als Künstler nur "Zentrales Musikkorps der FDJ", auf dem Backcover wird aber
der vollständige Name "Zentrales Musikkorps Der FDJ Und Der Pionierorganisation Ernst Thälmann" genannt.
Leitung: Hans-Helmut Hunger

Druckgenehmigung: Ag 511/01/73
Matrize Seite 1: 8 15 067 - 1A | D73 W NT
Matrize Seite 2: 8 15 067 - 2A | D73 W NT

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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