Alabama Shakes Sound & Color
2-LP, 2015, Limited Edition, 180 Gramm Vinyl, Clear Vinyl

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2015
Zeit k.A.
EAN-Nr. 880882226718
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. ATO Records, LLC / 0882226718 / ATO0269
Musikrichtung Rock: Blues Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Sound & Color
A 2. Don't Wanna Fight
A 3. Dunes
A 4. Future People
B 5. Gimme All Your Love
B 6. This Feeling
B 7. Guess Who
B 8. The Greatest
B 9. Shoegaze
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Miss You
A 2. Gemini
A 3. Over My Head

Infos

Incl. Downloadcode

Herstellungsland lt. Angaben zur Plattenfirma [℗ & © 2015 Alabama Shakes, LLC, under exclusive license to ATO Records, LLC.]

keinerlei Angaben zu den Tracklängen auf Cover, Artwork und Label

Printed Innersleeves [Fotos, Lyrics, Credits]

LP2 ist nur einseitig bespielt

Matrize LP1 A-Seite [0882226718-A G1 | ◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙◊⊙ 23689.1(3)...]
Matrize LP1 B-Seite [0882226718-B RE1]
Matrize LP2 A-Seite [0882226718-C RE2 | MASTERED BY CAPITOL]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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