ABBA Greatest Hits Vol. 2
LP, 1979, Best-Of, Compilation, Gatefold

Herstellungsland Dänemark
Veröffentlichungs-Jahr 1979
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polar Music International Production / POLS 312
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Gimme! Gimme! Gimme! (A Man After Midnight)
2. Knowing Me, Knowing You
3. Take A Chance On Me
4. Money, Money, Money
5. Rock Me
6. Eagle
7. Angeleyes
8. Dancing Queen
9. Does Your Mother Know
10. Chiquitita
11. Summer Night City
12. I Wonder (Departure)
13. The Name Of The Game
14. Thank You For The Music

Infos

Made in Denmark, with "Marketed and distributed by EMI Dansk-Engelsk A/S" print on backcover.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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