Joan Baez The Best Of Joan C. Baez
CD, Best-Of

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1977
Zeit 46:47
EAN-Nr. 082839323420
Label/Labelcode A&M RECORDS / LC 0485
Plattenfirma/Katalog-Nr. A&M Records, Inc. / 393 234-2
Musikrichtung Rock: Folk Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
11 (6 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 46:47  
1. Diamonds & Rust 4:39
2. Forever Young 3:39 C
3. Prison Trilogy (Billy Rose) 4:23
4. Simple Twist Of Fate 4:44 C
5. Never Dreamed You'd Leave In Summer 2:46 C
6. Love Song To A Stranger 3:52
7. Please Come To Boston 4:16 L C
8. Children And All That Jazz 3:09
9. Sweeter For Me 4:30
10. Imagine 3:27 C
11. Gracias A La Vida (Here's To Life) 3:34 C
12. The Night They Drove Old Dixie Down 3:48 L C

Infos

"Forever Young" und "Simple Twist Of Fate" komponiert von Bob Dylan, "Never Dreamed You'd Leave in Summer" im Original von Stevie Wonder, "Please Come To Boston" von Dave Loggins, "Imagine" von John Lennon, "Gracias A La Vida" von Violeta Para und "The Night They Drove Old Dixie Down" von Robbie Robertson.

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[Herstellungsland: Aufdruck CD "Made in France by PMDC"]
[Abweichender Aufdruck Backcover "Printed in West Germany"]
[Spielzeiten: Stereo-Anlage]
[Matrixnummer: 393 234-2 03 #]
[SID-Code CD-Master: nicht vorhanden]
[SID-Code Presswerk: IFPI 0252]
[Labelcode: LC 0485]

"Keine Angaben zum Herstellungsjahr vorhanden, aufgrund des vorhandenen SID-Codes jedenfalls ab 1994"

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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