Silver Convention Madhouse
CD, 2014, Re-Release, Remastered

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2014
Orig. Release 1976
Zeit 48:42
EAN-Nr. 5013929057937
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Big Break Records / CDBBR 0279
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 48:42  
1. Madhouse 7:09
2. Plastic People 3:38
3. I'm Not A Slot Machine 3:01
4. Fancy Party 4:57
5. Dancing In The Aisle 5:30
6. Eveybody's Talking 'bout Love 3:26
7. Magic Mountain 5:15
8. Midnight Lady 4:03
9. Land Of Make Believe 3:05
10. Madhouse (Finale) 0:43
11. Fancy Party [Single Version] 4:29 B
12. Dancing In The Aisle (Take Me Higher) [Single Version] 3:26 B

Infos

[Matrix: 00095 53614 999 01 # 53615002 A]
[SID Code Master: LZ87]
[SID Code Presswerk: 01**]
[Angabe Label: n/a]
[Labelcode: n/a]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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