Gabriel Fauré Requiem Op. 48
LP, Mono

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Erato / LDE 3228
Musikrichtung Klassik: Chor
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Introit Et Kyrie
2. Offertoire
3. Sanctus
4. Pie Jesu
5. Agnus Dei
6. Libera Me
7. In Paradisum
8. Cantique De Jean Racine Op. 11

Infos

Bernard Kruysen - baryton
Denis Thilliez - soprano garcon (de la Manécanterie des Petits Chanteurs Notre-Dame de Ste Croix de Neuilly)
Chorale Philippe Caillard
Orchestre National de l'Opera de Monte Carlo
Direction: Louis Fremaux

Enregistré le 11 Août 1962 en la cathédrale de l'immaculée conception à Monaco
Prise de son: Peter Willemoes

Stereoversion unter STE 50 128 veröffentlicht

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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