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Hallo zusammen,
ich würde gerne beim Künstler http://www.musik-sammler.de/artist/146771 ein Bild hinzufügen. Allerdings kann ich nicht finden wie.
Vielleicht liegt es nur an der Hitze...
Weiß es jemand?
Besten Dank!
Gruß
Chris
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Hi,
das kannst du auch nicht finden das können nur die Mods und da kümmert sich njdevil drum der ist aber wohl noch im Urlaub also dem ein Bild zusenden und ein © Hinweis des Rechteinhabers das es hier verwwendet werden darf
Edit:
nächstes mal einfach den hab mal ne Frage thread mit ner kleineren Frage belästigen
Beitrag geändert von onkelmette (21.07.2010 16:53:06)
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Chris_1071 schrieb:Hallo zusammen,
ich würde gerne beim Künstler http://www.musik-sammler.de/artist/146771 ein Bild hinzufügen. Allerdings kann ich nicht finden wie.
Vielleicht liegt es nur an der Hitze...
Weiß es jemand?
Besten Dank!
Gruß
ChrisHi,
das kannst du auch nicht finden das können nur die Mods und da kümmert sich njdevil drum der ist aber wohl noch im Urlaub also dem ein Bild zusenden und ein © Hinweis des Rechteinhabers das es hier verwwendet werden darf
Jep, genau.
Du kannst njdevil per Mail oder PN kontaktieren und ihm die Bilder zusammen mit der schriftlichen Einwilligung des Rechteinhabers zukommen lassen. Für Bandlogos gilt das gleiche, die können zusätzlich zum Bandfoto eingestellt werden, falls vorhanden.
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Wie sieht das eigentlich aus mit irgendwelchen Undergroundbands aus Weitfortistan die in den 80ern mal ein paar Monate aktiv waren? Da lässt sich heut doch wahrscheinlich eh kein Rechteinhaber mehr ausfindig machen
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Wie sieht das eigentlich aus mit irgendwelchen Undergroundbands aus Weitfortistan die in den 80ern mal ein paar Monate aktiv waren? Da lässt sich heut doch wahrscheinlich eh kein Rechteinhaber mehr ausfindig machen
Unwissenheit schützt in den Fällen wahrscheinlich auch vor Strafe nicht... Auch, wenn man nicht weiß, wer, oder ob überhaupt noch jemand die Rechte an solchen Bildern besitzt, darf man die nicht einfach veröffentlichen.
Es könnte durchaus sein, dass sich ein Mitglied dieser unbekannten und erfolglosen Bands doch auf einmal bemüßigt fühlt, das Geld einzutreiben, was es in aktiver Laufbahn nie verdient hat.
Hierzu auch: Wikipedia: Gemeinfreiheit
Der Urheberrechtsschutz endet 70 Jahre (§ 64 UrhG) nach dem Tod des Urhebers (nicht etwa nach Erscheinen), abgekürzt p.m.a. (post mortem auctoris). Eine Ausnahme bilden anonyme und pseudonyme Werke, für die das Todesjahr des Autors nicht bekannt ist. Bei ihnen ist das Erscheinungsdatum, bei Nichtveröffentlichung das Entstehungsdatum maßgeblich.
(...)
Bei Lichtbildwerken gemäß § 2 UrhG, die gegenüber den Lichtbildern nach § 72 UrhG eine geistige Schöpfung darstellen, endet der Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Heute ist davon auszugehen, dass die meisten Fotografien von den Gerichten als Lichtbildwerke gesehen werden.
Für anonyme Fotografien oder Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist, gilt das gleiche.
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das ist aber ein typisch deutsches Gesetz, oder?
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das ist aber ein typisch deutsches Gesetz, oder?
Nö, eigentlich nicht!
Ich als Hobbyfotograf sage bezüglich dem Urheberrecht immer wieder: Im Zweifelsfall: Finger weg von fremden Bildern!
LG Flurin
Meine Sammlung; meine Klassik-Sammlung
Nettes Musik-Forum
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Wie sieht das eigentlich aus mit irgendwelchen Undergroundbands aus Weitfortistan die in den 80ern mal ein paar Monate aktiv waren? Da lässt sich heut doch wahrscheinlich eh kein Rechteinhaber mehr ausfindig machen
Tante google, facebook, wkw, miezespaze etc quälen und wenn du viel Glück hast sind sich die ehemaligen Musikfreunde nicht egal oder spinnefeind und erlauben die Nutzung der Dokumentation der ehemaligen Zusammengehörigkeit. Meine Erfahrung ist allerdings deutlich negativ weil z.B. Sänger A mit Gitarrist B vollkommen zerstritten ist fühlt sich keiner der Beiden in der Lage einer Freigabe zuzustimmen.
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