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Und ein weiterer Grund in Deutschland keine gebrauchten CDs zu verkaufen:
Ein Ebay-Verkäufer musste 1200 Euro Strafe zahlen, weil die verkaufte CD von Sony mit einem Kopierschutz versehen war:
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Unglaublich, nach welchen rechtlichen Konstrukten da geurteilt wird.. Da rollen sich mir echt die Zehnägel hoch!!!
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Sorry, aber die Gerichtsurteile werden immer wie dubioser!
LG Flurin
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Langsam aber sicher habe ich echt den Eindruck, ohne die Musik in digitaler Form hätten wir viel weniger rechtliche Probleme!
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Es fällt einem langsam nichts mehr dazu ein. [Koppschüttel]
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Man sollte die Vinylhersteller verklagen, dass die Platten die Plattenspielernadel abnutzen...
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Ein heißer Anwärter für die nächste Ausgabe des Lexikons der kuriosen Rechtsfälle...
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Das geht ja gar nicht. Drehen die jetzt total am Rad?
Vor allem, der Verkäufer hätte von dieser Software wissen müssen. Ach, und der Käufer nicht?
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Hm, so wie ich das verstehe hat das Gericht u.a. festgestellt dass eine CD mit Kopierschutz eine CD mit Sachmangel ist. Das findet erstmal uneingeschränkt meine Zustimmung. Und wenn aufgrund dieses Sachmangels ein Schaden eintritt haftet der Verursacher nunmal dafür.
Das Urteil (ist jetzt nur AG irgendwas) ist so uninteressant gar nicht, und m.E. auch gar nicht so verkehrt, nur trifft es hier den vollkommen falschen. Es geht jetzt nicht aus dem Artikel hervor ob die CD neu oder gebraucht war (oder hab ich das überlesen?), aber bei Neuware haftet doch für den Mangel der Hersteller und nicht der Händler (stichw. Produkthaftung)?
Wenn die CD gebraucht war ist das Urteil m.E. vollkommen daneben und nicht wirklich nachvollziehbar.
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nichts desto trotz verhält es sich bei der Produkthaftung so, dass Schadenersatz aufgrund eines fehlerhaften Artikels zunächst beim Käufer einzufordern ist. Das ergibt sich aus der Sachmängelhaftung aus Kaufvertrag im BGB. Das ist auch für allen Dingen für Kunden gut so. Sonst könnte man sich wegen eines defekten DVD-Players nicht an den Media Markt wenden, wo man das Ding gekauft hat, sondern müsste sich mit dem Hersteller, der evtl. in Korea sitzt auseniander setzen.
Der Verkäufer könnte sich dann wiederum an den Hersteller (Sony) wenden. Ob das aber Sinn macht gegen solch einen Riesen anzutreten sei mal dahin gestellt.
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Ich war mir da nicht da ganz sicher ob man auch gegen den Händler vorgehen kann. In dem Falle hat ja das fehlerhafte Produkt einen Schaden zugefügt.
Wenn ich das mit Autos vergleiche: Ich kaufe einen Neuwagen beim Händler XYZ, aufgrund eines Fehlers fängt der Wagen Feuer während der in der eigene Garage abgestellt ist, als der Käufer nach der Arbeit nach Hause kommt ist nicht nur der Wagen sondern auch mein ganzes Haus Schutt und Asche...
Kann ich tatsächlich vom Händler bzw. dessen Versicherung Schadenersatz verlangen?
Beitrag geändert von lordsteel (15.09.2009 07:09:18)
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Ich war mir da nicht da ganz sicher ob man auch gegen den Händler vorgehen kann. In dem Falle hat ja das fehlerhafte Produkt einen Schaden zugefügt.
Wenn ich das mit Autos vergleiche: Ich kaufe einen Neuwagen beim Händler XYZ, aufgrund eines Fehlers fängt der Wagen Feuer während der in der eigene Garage abgestellt ist, als der Käufer nach der Arbeit nach Hause kommt ist nicht nur der Wagen sondern auch mein ganzes Haus Schutt und Asche...
Kann ich tatsächlich vom Händler bzw. dessen Versicherung Schadenersatz verlangen?
Bin mir nicht sicher, aber ich glaube in so einem Fall wäre wenn denn der Hersteller des Wagens derjenige der Haftbar gemacht werden könnte.
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das BGB ist da ziemlich eindeutig:
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
...
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
...
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Um beim Auto zu bleiben:
Liefert ein Hersteller einen Wagen mit defekten Bremsen aus und Du baust darufhin einen Crash ist in der Tat der Händler Dein direkter Ansprechpartner, bei dem Du den Schaden geltend machen kannst. Dieser ist aber auch wieder Käufer vom Hersteller und kann dann demgegenüber den Schaden geltent machen.
Außerdem ist bei Autos auch darauf zu achten, wie der Kaufvertrag audgelegt un wer tatsächlich der Verkäufer ist. Es kann sein, dass der Händler den (Neu-)Wagen nur im Auftrag des Herstellers verkauft also eine Art Makler ist und der Vertrag direkt zwischen Käufer und Hersteller zustande kommt
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das BGB ist da ziemlich eindeutig:
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
...
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
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3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.Um beim Auto zu bleiben:
Liefert ein Hersteller einen Wagen mit defekten Bremsen aus und Du baust darufhin einen Crash ist in der Tat der Händler Dein direkter Ansprechpartner, bei dem Du den Schaden geltend machen kannst. Dieser ist aber auch wieder Käufer vom Hersteller und kann dann demgegenüber den Schaden geltent machen.Außerdem ist bei Autos auch darauf zu achten, wie der Kaufvertrag audgelegt un wer tatsächlich der Verkäufer ist. Es kann sein, dass der Händler den (Neu-)Wagen nur im Auftrag des Herstellers verkauft also eine Art Makler ist und der Vertrag direkt zwischen Käufer und Hersteller zustande kommt
Es gibt nur ein klitzekleines Problemchen.
Der Käufer muss nachweisen können, dass das Produkt fehlerhaft war, er davon keine Kenntnis hatte und das dieser
Fehler auch wirklich den Schaden verursacht hat.
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Was dem Käufer der CD aber offenbar gelungen ist..
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Was dem Käufer der CD aber offenbar gelungen ist..
Ja dann ist das Urteil (unterstellen wir mal Neuware) auch nicht zu beanstanden, denk ich.
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Wenn ich das rechtliche Zeug richtig verstanden haben wird also, wenn der Verkäufer ein wenig Grips hat, sich das Geld nun von der betreffenden Plattenfirma holen, oder?
Um beim Auto zu bleiben. Wenn jetzt der Autokonzern ein Auto auf den Markt bringt, wo die Bremsen generell kaputt sind, müssten sich doch die Händler, die massig Schadenersatz leisten müssten, sich das Geld wieder vom Konzern holen, oder?
...
Also lesen wir hier in einem halben Jahr, dass dieser Verkäufer die Plattenfirma verklagt hat... und wo es letztendlich endet weiss niemand.
Meine Sammlung: http://www.musik-sammler.de/sammlung/tuat
Nennen Sie mich bitte nicht so. Ich mag es nicht, über andere Menschen erhoben zu werden, ich bin wie Sie. Okay, ich fang später an zu arbeiten und werde besser bezahlt. Ich hab auch länger Urlaub, aber ich mag das Wort „Boss“ nicht.
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Wenn ich das rechtliche Zeug richtig verstanden haben wird also, wenn der Verkäufer ein wenig Grips hat, sich das Geld nun von der betreffenden Plattenfirma holen, oder?
...Also lesen wir hier in einem halben Jahr, dass dieser Verkäufer die Plattenfirma verklagt hat... und wo es letztendlich endet weiss niemand.
Schön wär's. Ich denke aber mal, dass die Aussichten eher gering sind. Die Produkthaftung ist ja auf 2 Jahre beschränkt und die sind ja wahrscheinlich schon rum. Man könnte da zwar was mit grober Fahrlässigkeit kunstruieren. Aber im Zweifel hat Sony da die besseren Anwälte..
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Tuat schrieb:Wenn ich das rechtliche Zeug richtig verstanden haben wird also, wenn der Verkäufer ein wenig Grips hat, sich das Geld nun von der betreffenden Plattenfirma holen, oder?
...Also lesen wir hier in einem halben Jahr, dass dieser Verkäufer die Plattenfirma verklagt hat... und wo es letztendlich endet weiss niemand.
Schön wär's. Ich denke aber mal, dass die Aussichten eher gering sind. Die Produkthaftung ist ja auf 2 Jahre beschränkt und die sind ja wahrscheinlich schon rum. Man könnte da zwar was mit grober Fahrlässigkeit kunstruieren. Aber im Zweifel hat Sony da die besseren Anwälte..
Das Sony die besseren Anwälte hat, ist klar... und selbst wenn ess eine Klage gegen Sony geben sollte, würde diese absichtlich auf Jahre hinausgezögert werden mit Gutachten und keiner Ahnung was, bis der Kläger aufgibt.
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Nennen Sie mich bitte nicht so. Ich mag es nicht, über andere Menschen erhoben zu werden, ich bin wie Sie. Okay, ich fang später an zu arbeiten und werde besser bezahlt. Ich hab auch länger Urlaub, aber ich mag das Wort „Boss“ nicht.
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Die Produkthaftung ist ja auf 2 Jahre beschränkt und die sind ja wahrscheinlich schon rum.
Naja aber die Verjährung bleibt doch davon unberührt, in den 2 Jahren muss der Schaden eingetreten sein, wenn der geltend gemacht worden ist verjährt der Anspruch m.E. erst nach 30 Jahren?
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Er wird doch aber erst dann geltend gemacht, wenn sich unser Verkäufer an Sony wendet. Wenn er das innnerhalb der 2 Jahre gemacht hat, gut.
Wenn er aber eine gebrauchte CD verkauft, hat er wohl pech gehabt. Und davon gehe ich mal aus, weil meines Wissens aktuelle CDs in der Regel keinen Kopierschutz mehr enthalten.
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