Sammlung von oneinchman

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Beatles, The: Let It Be
The Beatles (GBR)
Let It Be
CD (Re-Release, Remastered)
Jahr Album 1970
Beatles, The: 1962-1966
The Beatles (GBR)
1962-1966
2-LP (Compilation, Gatefold)
Jahr Album 1973
Beatles, The: 1967-1970
The Beatles (GBR)
1967-1970
2-LP (Compilation, Gatefold)
Jahr Album 1973
Beatles, The: 1967-1970
The Beatles (GBR)
1967-1970
2-LP (Compilation, Limited Edition, Re-Release, Gatefold, Blaues Vinyl)
Jahr Album 1973
Beatles, The: Anthology 1
The Beatles (GBR)
Anthology 1
2-CD (Compilation)
Jahr Album 1995
Beatles, The: Anthology 2
The Beatles (GBR)
Anthology 2
2-CD (Box, Compilation)
Jahr Album 1996
Beatsteaks: B-Seite
Beatsteaks (DEU)
B-Seite
2-DVD (Pappschuber)
Jahr Album 2005
Beck: Modern Guilt
Beck (USA)
Modern Guilt
LP (180 Gramm Vinyl)
Jahr Album 2008
Beginner: Advanced Chemistry
Beginner (DEU)
Advanced Chemistry
2-LP (180 Gramm Vinyl)
Jahr Album 2016
BellRays, The: Have A Little Faith
The BellRays (USA)
Have A Little Faith
LP (Gatefold)
Jahr Album 2005
Big Chief: Face
Big Chief (USA)
Face
CD
Jahr Album 1991
Björk: Debut
Björk (ISL)
Debut
CD
Jahr Album 1993
Björk: Post
Björk (ISL)
Post
CD (Re-Release)
Jahr Album 1995
Brant Bjork: Jalamanta
Brant Bjork (USA)
Jalamanta
2-LP (Limited Edition, Re-Release, Special Edition, Gatefold, 200 Gramm Vinyl, Oranges Vinyl, Schwarzes Vinyl)
Jahr Album 1999
Brant Bjork: Jalamanta
Brant Bjork (USA)
Jalamanta
2-LP (Gatefold)
Jahr Album 2003

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Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.