Sammlung von Chief

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Baroness: Yellow & Green
Baroness (USA)
Yellow & Green
2-CD (Pappschuber)
Jahr Album 2012
Baroness: Purple
Baroness (USA)
Purple
CD (Digisleeve)
Jahr Album 2015
Baseballs, The: Strike! Back
The Baseballs (DEU)
Strike! Back
2-CD (Re-Release, Multimedia)
Jahr Album 2009
Baseballs, The: Strings 'n' Stripes
The Baseballs (DEU)
Strings 'n' Stripes
CD (Super Jewel Case)
Jahr Album 2011
Beastie Boys: Licensed To Ill
Beastie Boys (USA)
Licensed To Ill
CD (Re-Release, Remastered)
Jahr Album 1986
Beatles, The: Beatles (White Album), The
The Beatles (GBR)
The Beatles (White Album)
2-LP (Nummeriert, Re-Release, Gatefold)
Jahr Album 1968
Beatles, The: 1967-1970
The Beatles (GBR)
1967-1970
2-LP (Compilation, Gatefold)
Jahr Album 1973
Beatles, The: 1
The Beatles (GBR)
1
CD (Best-Of, Re-Release, Digisleeve)
Jahr Album 2000
Beatsteaks: Smack Smash
Beatsteaks (DEU)
Smack Smash
CD + DVD (Limited Edition)
Jahr Album 2004
Beatsteaks: B-Seite
Beatsteaks (DEU)
B-Seite
2-DVD (Pappschuber)
Jahr Album 2005
Lou Bega: Mambo No. 5
Lou Bega (DEU)
Mambo No. 5
Single-CD
Jahr Album 1999

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Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.