Samantha Fox Greatest Hits (1992)

Samantha Fox: Greatest Hits - Cover
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∅-Bew.
Typ: Compilation/Best-Of
Genre(s): Pop
In Sammlungen 25

6 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • Samantha Fox: Greatest Hits - Cover
    CD / Österreich
    Plattenfirma: Zomba Records Limited
    Best-Of Re-Release
    EAN: 5013705136726
    Kat.-Nr.: CHIP 122
    17 Tracks
    1 Sammlung(en)
  • Samantha Fox: Greatest Hits - Cover
    CD, 1992 / Deutschland
    Plattenfirma: Zomba Records Limited
    Best-Of
    EAN: 0035627527821
    Kat.-Nr.: ZD75278
    17 Tracks
    5 Sammlung(en)
  • Samantha Fox: Greatest Hits - Cover
    CD, 1995 / Europäische Union
    Plattenfirma: Unbekannt
    Best-Of
    EAN: 5020214612023
    Kat.-Nr.: JHD120
    17 Tracks
    17 Sammlung(en)
  • Samantha Fox: Greatest Hits - Cover
    CD, 1996 / Europäische Union
    Plattenfirma: QED
    Best-Of
    EAN: 5031772004625
    Kat.-Nr.: QED046
    17 Tracks
    1 Sammlung(en)
  • Samantha Fox: Greatest Hits - Cover
    CD, 1999 / Frankreich
    Plattenfirma: Zomba Records Ltd.
    Compilation
    EAN: 724384732127
    Kat.-Nr.: 8 473212 7
    18 Tracks
    0 Sammlung(en)

Vinyl

  • Samantha Fox: Greatest Hits - Cover
    LP, 1992 / Niederlande
    Plattenfirma: Jive
    Best-Of
    EAN: 0035627527814
    Kat.-Nr.: ZL75278
    14 Tracks
    1 Sammlung(en)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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