The Clash The Essential Clash (2003)

The Clash: Essential Clash, The - Cover
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∅-Bew.
Aka: Ultimate Collection, The
Typ: Compilation/Best-Of
Genre(s): Punk
In Sammlungen 77

4 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • The Clash: Essential Clash, The - Cover
    2-CD, 2003 / Europäische Union
    Plattenfirma: Columbia / Sony Music Entertainment
    Best-Of
    EAN: 5099751099895
    Kat.-Nr.:
    41 Tracks
    41 Sammlung(en)
    als: Ultimate Collection, The
  • The Clash: Essential Clash, The - Cover
    2-CD, 2003 / Österreich
    Plattenfirma: Columbia / Sony Music Entertainment
    Compilation
    EAN: 5099751099826
    Kat.-Nr.: 510998 2
    41 Tracks
    20 Sammlung(en)
  • The Clash: Essential Clash, The - Cover
    2-CD, 2009 / Europäische Union
    Plattenfirma: Columbia Records / Sony Music
    Best-Of Compilation Tin-Box
    EAN: 886975379729
    Kat.-Nr.: 88697537972
    41 Tracks
    2 Sammlung(en)
  • The Clash: Essential Clash, The - Cover
    2-CD, 2010 / Deutschland
    Plattenfirma: Legacy / Sony Music Entertainment UK Limited
    Re-Release Super Jewel Case Best-Of
    EAN: 886977707629
    Kat.-Nr.: 88697770762
    41 Tracks
    14 Sammlung(en)

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Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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