The Beach Boys Surfin' (1972)

The Beach Boys: Surfin' - Cover
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Aka: Best Of The Beach Boys, The / Profile
Typ: Compilation/Best-Of
Genre(s): Pop
In Sammlungen 22

5 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

Vinyl

  • The Beach Boys: Surfin' - Cover
    LP / Portugal
    Plattenfirma: Movieplay
    Compilation
    EAN:
    Kat.-Nr.: 10012
    10 Tracks
    2 Sammlung(en)
  • The Beach Boys: Surfin' - Cover
    LP, 1972 / Deutschland
    Plattenfirma: Intercord
    Best-Of
    EAN:
    Kat.-Nr.: 128 621
    10 Tracks
    13 Sammlung(en)
  • The Beach Boys: Surfin' - Cover
    LP, 1972 / USA
    Plattenfirma: Schaffelhuber Media Group
    Best-Of
    EAN:
    Kat.-Nr.:
    10 Tracks
    0 Sammlung(en)
    als: Best Of The Beach Boys, The
  • The Beach Boys: Surfin' - Cover
    LP, 1972 / USA
    Plattenfirma: Springboard International Records
    Compilation
    EAN:
    Kat.-Nr.: CTN 18004
    10 Tracks
    5 Sammlung(en)
    als: Best Of The Beach Boys, The
  • The Beach Boys: Surfin' - Cover
    LP, 1982 / Deutschland
    Plattenfirma: TELDEC »Telefunken-Decca« Schallplatten GmbH
    EAN:
    Kat.-Nr.: 6.25056
    10 Tracks
    2 Sammlung(en)
    als: Profile

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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