Death In June Abandon Tracks! (2005)

Death In June: Abandon Tracks! - Cover
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∅-Bew.
Typ: Compilation/Best-Of
Genre(s): Dark Wave / Gothic
In Sammlungen 32

3 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • Death In June: Abandon Tracks! - Cover
    CD, 2005 / Deutschland
    Plattenfirma: NER
    Digipak Compilation
    EAN: 4038846600494
    Kat.-Nr.: BAD VC 49
    16 Tracks
    22 Sammlung(en)

Vinyl

  • Death In June: Abandon Tracks! - Cover
    2-LP, 2005 / Deutschland
    Plattenfirma: New European Recordings
    Compilation Remastered Remix Gatefold
    EAN: 4038846612497
    Kat.-Nr.: BAD VC 49
    16 Tracks
    7 Sammlung(en)
  • Death In June: Abandon Tracks! - Cover
    2-LP, 2005 / Großbritannien
    Plattenfirma: New European Recordings
    Compilation Limited Edition Blaues Vinyl
    EAN:
    Kat.-Nr.: BAD VC 49
    16 Tracks
    3 Sammlung(en)

Punktverteilung

0.5 1 1.5 2 2.5 3 3.5 4 4.5 5 5.5 6 6.5 7 7.5 8 8.5 9 9.5 10
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Die letzten Ratings

08.06.2008 nameless 7 Points Rating 7.0

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Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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