Graham Parker And The Rumour Live At Rockpalast (2012)

Graham Parker And The Rumour: Live At Rockpalast - Cover
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Typ: Live
Genre(s): Rock
In Sammlungen 9

4 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • Graham Parker And The Rumour: Live At Rockpalast - Cover
    2-CD, 2012 / Deutschland
    Plattenfirma: Made In Germany
    Live
    EAN:
    Kat.-Nr.: MIG 90492
    34 Tracks
    3 Sammlung(en)
  • Graham Parker And The Rumour: Live At Rockpalast - Cover
    2-CD, 2012 / Deutschland
    Plattenfirma: MiG
    Live
    EAN: 885513904928
    Kat.-Nr.: MIG 09492 2CD
    34 Tracks
    1 Sammlung(en)
    als: Live At Rockpalast 1978 + 1980

Vinyl

  • Graham Parker And The Rumour: Live At Rockpalast - Cover
    2-LP, 2016 / Großbritannien
    Plattenfirma: Let Them Eat Vinyl
    Live 180 Gramm Vinyl
    EAN: 803341502352
    Kat.-Nr.: LETV496LP
    19 Tracks
    4 Sammlung(en)
    als: Live At Rockpalast 1978 1980 . Volume 1.
  • Graham Parker And The Rumour: Live At Rockpalast - Cover
    2-LP, 2016 / Großbritannien
    Plattenfirma: Let Them Eat Vinyl
    Live Gatefold
    EAN: 803341502369
    Kat.-Nr.: LETV497LP
    15 Tracks
    1 Sammlung(en)
    als: Live At Rockpalst 1978 + 1980 Volume 2

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Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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