Rod Stewart Fly Me To The Moon... The Great American Songbook Volume V (2010)

Rod Stewart: Fly Me To The Moon... The Great American Songbook Volume V - Cover
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Typ: Album
Genre(s): Pop
In Sammlungen 27

5 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • Rod Stewart: Fly Me To The Moon... The Great American Songbook Volume V - Cover
    2-CD, 2010 / Hongkong
    Plattenfirma: J Records
    Digi-Book
    EAN: 886977720925
    Kat.-Nr.:
    18 Tracks
    7 Sammlung(en)
  • Rod Stewart: Fly Me To The Moon... The Great American Songbook Volume V - Cover
    CD, 2010 / Europäische Union
    Plattenfirma: J Records / Sony BMG Music Entertainment
    EAN: 886977660924
    Kat.-Nr.: 88697 76609 2
    12 Tracks
    8 Sammlung(en)
  • Rod Stewart: Fly Me To The Moon... The Great American Songbook Volume V - Cover
    2-CD, 2010 / Deutschland
    Plattenfirma: J Records / Sony Music Entertainment
    Special Edition Digipak
    EAN: 886977720925
    Kat.-Nr.: 88697 77209 2
    18 Tracks
    4 Sammlung(en)
  • Rod Stewart: Fly Me To The Moon... The Great American Songbook Volume V - Cover
    CD, 2010 / Österreich
    Plattenfirma: J Records
    EAN: 886977660924
    Kat.-Nr.: 88697 76609 2
    12 Tracks
    5 Sammlung(en)

Vinyl

  • Rod Stewart: Fly Me To The Moon... The Great American Songbook Volume V - Cover
    2-LP, 2010 / USA
    Plattenfirma: Jrecords
    Pappschuber
    EAN: 886977660917
    Kat.-Nr.: 88697-76609-1
    12 Tracks
    3 Sammlung(en)

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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