Mojo # 203 - Let It Be Revisited (2010)

2 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • Mojo # 203 - Let It Be Revisited - Cover
    CD, 2010 / Belgien
    Plattenfirma: MOJO
    Heftbeilage
    EAN:
    Kat.-Nr.: MOJO 203
    12 Tracks
    12 Sammlung(en)
    als: Let It Be Revisited: Mojo Proudly Presents The Beatles Final Album From 1970 Re-Imagined

Vinyl

  • Mojo # 203 - Let It Be Revisited - Cover
    LP, 2010 / Frankreich
    Plattenfirma: MOJO
    Heftbeilage Gatefold
    EAN:
    Kat.-Nr.: MOJ 001
    12 Tracks
    1 Sammlung(en)
    als: Let It Be Revisited: Mojo Proudly Presents The Beatles Final Album From 1970 Re-Imagined

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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