Du bist nicht angemeldet.
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ja neee is klar ??
außerdem Sony... bla.. hab fast gar nix von denen
Die bekommen ihren Mainstream-Schrott einfach nimmer los.
tztztz
ich speichere mir trotzdem noch die CDs als mp3 ab... kann kommen was will
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Naja, gerade der Mainstream-Schrott, wie du ihn nennst geht sehr gut über die Ladentheken.
Muss zugeben, dass für meinen Geschmack auch nicht viel dabei ist, aber es ist doch schon einiges aus deren Hause in meiner Sammlung...
Naja, aber die Dame ist quasi dazu gezwungen für einen Major diese Einstellung vorzugeben.
Ich war 6 Monate [und kontaktmäßig sogar nun schon länger... ] dort und kann berichten, dass eigentlich keiner dort so verbohrt ist.
Btw.: Deine Sammlung:
Anathema, Apoptygma Berzerk, Debil von den ärzten, Bad Religion....
Ich könnte immer so weiter machen!
Beitrag geändert von -=Devastator=- (13.12.2007 18:25:02)
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^^
so sehr achte ich darauf :$ *ähem*
ich glaube, ich erinnere ich, eine selbsteingegebene Scheibe ist von Sony...
trotzdem hält es mich nicht ab mir eine Sicherung zu machen
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Mich doch auch nicht!
Zumal das Gesetz einem da keinen Strich durch die Rechnung macht.
Mit der Begründung, dass man sich eine neue CD kaufen soll, sollte das Original
daheim mal kaputt gehen, kann man einen Sammler eh' nicht vor'm Ofen herlocken...
Einen 1:1-Ersatz gibt es hier nämlich meist nicht, wenn man z.B. eine limited edition oder eine Erstpressung hat, die es zu ersetzen gilt.
Dieses Argument finde ich jedes Mal wieder und wieder lächerlich...
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Was ist eigentlich mit Maxi-CDs? Die sind doch oft schon wenige Wochen nach Erscheinen nicht mehr zu beziehen. Oder ganz allgemein 15 Jahre alte CDs, von denen es nie wieder Nachauflagen geben wird, oder Alben, bei denen das Label nicht mehr existiert...
Was passiert mit offiziell gekauften Downloads, wenn ich mir einen neuen Rechner zulege? Die dürfte ich doch dann auch nicht auf den neuen kopieren, oder?
Mein Fazit: diese Sachen darf man also nie wieder hören.
Beitrag geändert von SynthieM (13.12.2007 23:28:20)
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Die rechtslage in Amiland muss ja auch nicht zwangsläufig mit der in Deutschland übereinstimmen. In Deutschland ist die Privatkopie ja auch nicht "erlaubt" sie wird nur toleriert, solange man keinen Kopierschutz umgeht.
Mit anderen Worten: Solange man nicht alle weiterführenden Schulen zu Gefängnissen umwidmen will, wird in Deutschland niemand belangt, nur weil er sich eine CD kopiert. Anders sieht ds natürlich aus, wenn man die Kopie dann in Netz stellt.
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Natürlich ist die Privatkopie in Deutschland erlaubt - unter der Voraussetzung, dass man keinen Kopierschutz umgeht und die Kopie nicht von einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage stammt. Siehe hier.
Mögen die in den USA rumklagen, bis sie schwarz werden (dort werden solche Angelegenheiten, soweit ich weiß, mit dem "fair use"-Prinzip geregelt, explizite gesetzliche Regelungen haben die meines Wissens nicht), ich halte mich nach der deutschen Rechtslage.
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Aber die eigene CD ist ja keine "offensichtlich rechtswidrige Vorlage", so dass Kopien von der eigenen CD oder vinyl also (bis auf die Kopiergeschützten) unproblematisch sind.
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