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Moin,
folgende PM habe ich vom System bekommen:
Hallo Kasperl!
Bei Datensätzen in Deiner Verantwortung wurden Korrekturen oder Ergänzungen vorgenommen, die dir hier in der Übersicht dargestellt werden.
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Datensatz: http://www.musik-sammler.de/media/204894
Korrekturen am/um 17.02.2009 20:49:27:
Geänderte Daten: Sperrung des Tonträgers
Alter Wert: Nicht gesperrt
Neuer Wert: Nicht gesperrtGeänderte Daten: Kommentar
Neuer Wert: Cover indiziert gemäß Veröffentlichung im BAnz. Nr. 21 vom 31.01.2004.
Das Cover kann man sich jedoch weiterhin anschauen. Muss ich es jetzt raus nehmen oder reicht es das in den Infos zu haben?
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Nein, das Cover musst Du nicht löschen. Die Indizierung bedeutet letztlich nur, dass das Teil in Deutschland nicht an Minderjährige verkauft werden darf. Die Darstellung des Covers in einer Datenbank sollte rechtlich unbedenklich sein.
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Die Indizierung bedeutet letztlich nur, dass das Teil in Deutschland nicht an Minderjährige verkauft werden darf. Die Darstellung des Covers in einer Datenbank sollte rechtlich unbedenklich sein.
Das würde ich nicht so leichtfertig behaupten. § 15 Jugendgefährdende Trägermedien sagt:
(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
1.einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
2.an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden,
[...]
Zeigt man ein indiziertes Cover auf einer öffentlichen Webseite, wird es Jugendlichen sehr wohl zugänglich gemacht. Die Homepage der Budnesprüfstelle schreibt anmerkend auch dazu:
Das Zugänglichmachen bildet hier den Oberbegriff. Es bedeutet: Niemand darf Kindern oder Jugendlichen den Inhalt des indizierten Mediums zeigen. Dabei ist gleichgültig, ob Minderjährigen das indizierte Objekt in die Hand gegeben oder indirekt zugänglich gemacht wird. Es genügt, dass man z.B. den Videofilm selbst in den Recorder schiebt und Kinder oder Jugendliche dann zuschauen lässt. Ebenso macht jemand den Inhalt eines indizierten Buches zugänglich, wenn man Minderjährigen daraus vorliest.
und
Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet (§ 27 JuSchG).
Die Frage wäre nur ob nur Elric oder auch der Datensatzverantwortliche haftet...
Wenn nicht das Cover, sondern die Musik indiziert ist, mag die Sache wieder anders aussehen. Aber in diesem Fall ging es ja speziell um ein indiziertes Cover.
Beitrag geändert von Toon (25.02.2009 21:09:24)
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Was issn eigentlich so schlimm an dem Cover, das is ja mal wieder mehr als lächerlich...
Aluhut Kackbart, geheiligt werde dein Curry. Dein Gewürz komme. Dein Rezept geschehe, wie in Indien so auch in Deutschland. Unser täglich Naan Brot gib uns heute.
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Da gibt´s ja wirklich schlimmeres.
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Was issn eigentlich so schlimm an dem Cover, das is ja mal wieder mehr als lächerlich...
Das hab ich mir auch gedacht. Schlimmer als zb. Dismember's "Indecent & Obscene" ist das auch nicht.
If Satan needs Soldiers I'm for war!
F-C-H - Wir sind immer da!
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Da gibt´s ja wirklich schlimmeres.
auf jeden Fall! fällt mir sofort wieder ein Cover ein das ich letztens im "Eure Neuen Musik Einkäufe-Thread" gesehen habe:
Disgorge-Forensick
http://www.musik-sammler.de/cover/6000/5572.jpg
also so was gehört doch verboten - absolut widerlich!
*Edit: der Link reicht, denke ich...
Beitrag geändert von njdevil (26.02.2009 10:35:56)
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Doherty schrieb:Da gibt´s ja wirklich schlimmeres.
auf jeden Fall! fällt mir sofort wieder ein Cover ein das ich letztens im "Eure Neuen Musik Einkäufe-Thread" gesehen habe:
Disgorge-Forensick
http://www.musik-sammler.de/cover/6000/5572.jpgalso so was gehört doch verboten - absolut widerlich! http://www.smileygarden.de/smilie/Kotzen/29.gif
hrhrhr
Aluhut Kackbart, geheiligt werde dein Curry. Dein Gewürz komme. Dein Rezept geschehe, wie in Indien so auch in Deutschland. Unser täglich Naan Brot gib uns heute.
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Vllt. kann hier mal ein Mod/Admin antworten, damit ich jetzt weiß, was ich machen soll. Ob das Cover jetzt wirklich so schlimm ist, als dass man es indizieren müsste, steht gar nicht zur Debatte.
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Vllt. kann hier mal ein Mod/Admin antworten, damit ich jetzt weiß, was ich machen soll. Ob das Cover jetzt wirklich so schlimm ist, als dass man es indizieren müsste, steht gar nicht zur Debatte.
Ich bin zwar kein Mod, die Korrekturnachricht ist von den Mods abgesegnet, also kann das Cover auch drin bleiben.
Ansonsten wäre das Cover mit Sicherheit schon weg.
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Vllt. kann hier mal ein Mod/Admin antworten, damit ich jetzt weiß, was ich machen soll. Ob das Cover jetzt wirklich so schlimm ist, als dass man es indizieren müsste, steht gar nicht zur Debatte.
Es hat ein Mod geantwortet... Bis auf weiteres (mindestens) kannst Du Dich daran halten.
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Fein. Danke für die Antworten.
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Wie sieht´s mit dem hier aus
http://www.amazon.de/F%C3%BCr-Immer-Han … 109&sr=8-1
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Doherty schrieb:Da gibt´s ja wirklich schlimmeres.
auf jeden Fall! fällt mir sofort wieder ein Cover ein das ich letztens im "Eure Neuen Musik Einkäufe-Thread" gesehen habe:
Disgorge-Forensick
http://www.musik-sammler.de/cover/6000/5572.jpgalso so was gehört doch verboten - absolut widerlich! http://www.smileygarden.de/smilie/Kotzen/29.gif
*Edit: der Link reicht, denke ich...
Also das Cover ist echt mal krass, find ich auch richtig widerlich. Da könnte ich ne Indizierung mal verstehen...
Beitrag geändert von Luutsch (28.02.2009 13:48:28)
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RizzoXXX schrieb:Doherty schrieb:Da gibt´s ja wirklich schlimmeres.
auf jeden Fall! fällt mir sofort wieder ein Cover ein das ich letztens im "Eure Neuen Musik Einkäufe-Thread" gesehen habe:
Disgorge-Forensick
http://www.musik-sammler.de/cover/6000/5572.jpgalso so was gehört doch verboten - absolut widerlich! http://www.smileygarden.de/smilie/Kotzen/29.gif
*Edit: der Link reicht, denke ich...
Also das Cover ist echt mal krass, find ich auch richtig widerlich. Das könnte ich ne Indizierung mal verstehen...
der käufer war wohl ich
und im grind bereich gibts massenhaft cover, die wohl sofort indiziert würden, wenn sie mal jemand von ner prüfstelle in die finger bekommen würde...
was an der Baal CD so schlimm sein soll versteh ich allerdings auch ned
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Ich find solche Cover eigentlich generell nicht schlimm... aber das liegt wohl daran wenn man die Musik/Genre mag gehört das sowieso dazu
Aluhut Kackbart, geheiligt werde dein Curry. Dein Gewürz komme. Dein Rezept geschehe, wie in Indien so auch in Deutschland. Unser täglich Naan Brot gib uns heute.
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Ich sage nur dazu EXTREME MUSIK EXTREME COVER.
Ich finde auch manche Darstellung ziemlich gewagt und wäre auch indizierungswürdig gerade im Porno-Grind.
Aber wie ein Vorredner schon sagte wenn die Bundesprüfstelle sowas in die Finger bekommt oder ein besorgte(r) Mutter/Vater sowas bei seinem Kind findet würde es zur Anzeige bringen und der Tonträger wäre indiziert bzw. im schlimmeren Fall beschlagnahmt.
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Doherty schrieb:Da gibt´s ja wirklich schlimmeres.
auf jeden Fall! fällt mir sofort wieder ein Cover ein das ich letztens im "Eure Neuen Musik Einkäufe-Thread" gesehen habe:
Disgorge-Forensick
http://www.musik-sammler.de/cover/6000/5572.jpgalso so was gehört doch verboten - absolut widerlich! http://www.smileygarden.de/smilie/Kotzen/29.gif
*Edit: der Link reicht, denke ich...
Tja für solche CD´s brauchst du auch einen Altersnachweis, ansonsten bekommst du sie nicht und wer solche Band´s bzw. das Musik-Genre kennt würde an diesem Cover auch kein Anstoß nehmen. Wie schon gesagt EXTREME Musik EXTREME COVER.
Und übrigens es gibt wirklich noch schlimmere Cover als dieses.
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Altersnachweis? musste noch NIE irgendwo mein Alter wegen einer CD angeben
und jap, schlimmer geht immer
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Altersnachweis? musste noch NIE irgendwo mein Alter wegen einer CD angeben
und jap, schlimmer geht immer
In Deutschland wenn´s seriöse Mailorder bzw. Händler sind muss ein Altersnachweis erfolgen ansonsten kann solch ein Laden schnell vor Gericht kommen. Betreff Morbid Records war öffters mal die Staatsanwaltschaft da und wollte Einsicht und deshalb musste z.B. da eine Altersnachweis erfolgen um nicht Probleme zu bekommen.
Aber Ausnahmen gibts immer habe erst die Mortician - Re-animated dead flesh Pic-LP erstanden in einem deutschen Online-Versandhandel und musste dann hier (Musik-sammler.de) feststellen das die Scheibe in Deutschland beschlagnahmt ist heißt der Online-Handel sie nicht hätte anbieten bzw. verkaufen dürfen.
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die Mortician is in D beschlagnahmt? man erfährt jeden Tag was neues die hab ich seinerzeit in Nürnberg im Müller gekauft^^
bei Morbid hab ich auch ab und an mal gekauft, da wurde ich auch nie gefragt. ok, inzwischen bestell ich fast nur noch in USA/Australien oder über ebay, da fragt auch kein Mensch bzw kauf auf Konzis/Festivals
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Doherty schrieb:Da gibt´s ja wirklich schlimmeres.
auf jeden Fall! fällt mir sofort wieder ein Cover ein das ich letztens im "Eure Neuen Musik Einkäufe-Thread" gesehen habe:
Disgorge-Forensick
http://www.musik-sammler.de/cover/6000/5572.jpgalso so was gehört doch verboten - absolut widerlich! http://www.smileygarden.de/smilie/Kotzen/29.gif
*Edit: der Link reicht, denke ich...
grindcore halt
mir würden spontan aber noch ein paar "deftigere" cover als dieses von disgoge einfallen, ebenfalls aus dem grind genre 8-)
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Ich schmeiß das mal hier rein:
Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)
(...)
W.A.S.P. Animal (F..K like a beast)
Schallplattenhülle
Music for Nations, GB
Das Cover dieser Single sollte also nicht mehr auf dem Index stehen: http://www.musik-sammler.de/album/10034
Vielleicht kann das noch irgendwer in den offiziellen Publikationen der "Kann denn hier keiner auch mal an die Kinder denken?!" Behörde nachprüfen. Ich weiß nicht genau, wo man die online findet.
"We're forced into absurd lives, against which the only sane response is to wage a guerrilla operation of humour and lust and madness."
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Vielleicht kann das noch irgendwer in den offiziellen Publikationen der "Kann denn hier keiner auch mal an die Kinder denken?!" Behörde nachprüfen. Ich weiß nicht genau, wo man die online findet.
Die findet man online leider überhaupt nicht.
Abschriften der BAnz-Listen lassen sich aber hier abrufen: http://www.bpjm.com/
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Ich schmeiß das mal hier rein:
Schnittberichte.com schrieb:Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)
(...)
W.A.S.P. Animal (F..K like a beast)
Schallplattenhülle
Music for Nations, GBDas Cover dieser Single sollte also nicht mehr auf dem Index stehen: http://www.musik-sammler.de/album/10034
Vielleicht kann das noch irgendwer in den offiziellen Publikationen der "Kann denn hier keiner auch mal an die Kinder denken?!" Behörde nachprüfen. Ich weiß nicht genau, wo man die online findet.
Falscher Threasd, hier gehts ja um Cover die indziert sind, wieder aufgehobene kommen hier ein:
http://www.musik-sammler.de/forum/viewtopic.php?id=5731
Beitrag geändert von Ollie (29.04.2011 13:40:12)
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