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Hallo Forengemeinde,
ich hoffe, ich erstelle gerade keinen Doppelpost, aber ich habe über die Suchfunktion leider nichts passendes gefunden. Und zwar beschäftigt mich die Frage über das Besitzen von Bootlegs (Live Cd´s).
Ist der Besitz denn auch Strafbar? Habe schon viele verschiedene Meinungen gelesen, aber noch keine klare, belegbare Aussage.
Ich habe auch ein paar Live-Bootlegs und möchte sie mit ruhigem Gewissen besitzen (Legal damals bei Karstatt erworben!). Habe auch schon von Abmahnungen gehört (z.B. Maiden LIVE USA). Ist da nur der Verkauf strafbar oder auch schon das Besitzen?
Für Antworten danke ich im Voraus.
Gruss
Sinner74
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Nach meinem Verständnis ist der Verkauf von Bootlegs nicht erlaubt, strafrechtlich vermutlich aber erst relevant, wenn jemand klagt, also kaum zu unterbinden.
Für die Frage, ob ich Bootlegs besitze hat sich in den letzten Fragen kein Schwein interessiert. Ich glaube auch nicht, dass sich dies ändert, als Besitzer (Käufer) bist Du ja nicht Verursacher, sondern eher Geschädigter.
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Aber gerade im Fall Maiden Live USA wurde ja ein Betroffener von Maiden Holdings abgemahnt. Und das, obwohl er sie auch legal im Handel gekauft hat!
Da frag ich mich halt, ob das Besitzen legal ist.
Angenommen, ich stelle (legale) Bootlegs in meine Sammelliste und die Bootleg-Polizei sieht diese, bin ich dann auch dran?
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Das würd mich auch mal interessieren.
Echt nicht leicht zu beantworten. Zudem ja wohl auch schon Leute belangt werden, die Bootlegs erwerben.
btw. bei uns im E-Center in Winsen/Aller gibts derzeit (Freitag wars noch so) 2 Livebootlegs von Metallica. Meine Pantera und Offspring-Bootlegs hab ich auch im Einzelhandel gekauft.
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Also das ist mir jetzt neu, dass Käufer von Bootlegs rechtlich belangt werden. Gab's da echt schon Fälle?
Nach meinem Verständnis ist es lediglich strafbar Bootlegs zu vertreiben, aber nicht zu besitzen. Der Betroffene mit dem "Maiden Live USA" Bootleg wurde von Maiden Holdings abgemahnt, weil er es verkauft hat. Da spielt es natürlich keine Rolle, ob man es "offiziell" im Laden oder sonstwo gekauft hat, sondern lediglich, dass man illegale Mitschnitte verkauft.
Ich persönlich finde solche Abmahnungen natürlich mies, wenn man seine private Sammlung verkauft, wo das ein oder andere Bootleg darunter ist. Denn da hat die Band definitiv keinen Schaden. Anders sieht es aus, wenn man neue Bootlegs herstellt und diese im großen Stil verkauft.
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Ich habe zwar keine Ahnung, ob man da tatsächlich belangt werden kann, aber man bedenke zB folgendes: http://www.musik-sammler.de/blog/2011/1 … aktiviert/
Desweiteren ist es nicht nur strafbar Hehlerware zu verkaufen, sondern auch diese zu kaufen. Ich weiß es zwar nicht, kann mir aber durchaus vorstellen, dass es da gemecker geben könnte.
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Soviel ich weiss, ist die Herstellung, der Verkauf und der Besitz ......
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Es ist ebenfalls nicht erlaubt Auto zu fahren wenn man 3 Bier getrunken hat. Die allermeisten kümmert das (leider) auch nicht.
Meine Bootlegs habe ich seinerzeit ganz einfach im Laden gekauft. Und was ist wenn ich nicht weiß, daß das Bootlegs sind, sondern annehme es wären reguläre Veröffentlichungen?
Dann hat mich doch der Verkäufer getäuscht, oder? Wenn ich mich also dumm stelle...
Alle Schreibfehler sind gewollt und dienen der allgemeinen Erheiterung!
Leidenschaft2
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tja, da ist warscheinlich wieder das Problem. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Aber schlauer bin ich leider immer noch nicht: Besitz strafbar - ja oder nein?
Schließlich wurden die CD´s ja !legal! im Kaufhaus erworben - nur wer hat aus dieser Zeit noch eine Kassenzettel zum Nachweis? Ist ja in der Regel meist schon 20 Jahre her!
Warscheinlich muss man mal einen Anwalt fragen.
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....Schließlich wurden die CD´s ja !legal! im Kaufhaus erworben - nur wer hat aus dieser Zeit noch eine Kassenzettel zum Nachweis? .....
Besser, Flohmarkt. bekommst keine Kassenzettel dort.
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Vielleicht bringt ja das n' bißchen Licht ins dunkel....
wär vielleicht noch gut den Urprung der Daten (Webseite, Magazine) anzugeben.
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nofear63 schrieb:Vielleicht bringt ja das n' bißchen Licht ins dunkel....
wär vielleicht noch gut den Urprung der Daten (Webseite, Magazine) anzugeben.
Sorry,hier der Link des Ursprungs.....
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Aber gerade im Fall Maiden Live USA wurde ja ein Betroffener von Maiden Holdings abgemahnt. Und das, obwohl er sie auch legal im Handel gekauft hat!
Da frag ich mich halt, ob das Besitzen legal ist.
Angenommen, ich stelle (legale) Bootlegs in meine Sammelliste und die Bootleg-Polizei sieht diese, bin ich dann auch dran?
Die Maiden Holdings konzentrieren sich da hauptsächlich auf ebay Angebote. Bootlegs bei ebay verkaufen, würde ich nicht. Hab ich mal versucht und sofort erreichten mich eine Flut an Mails, dass ich die rausnehmen sollte, da ein Hamuburger Anwaltskanzlei gezielt nach solchen Angeboten sucht. Ich glaube kaum, das irgendeine Kanzlei, oder die Maiden Holdings irgendwelche kleinen Internetseiten nach Bootlegs durchsucht. Wenn hier jemand seine Bootlegs in der Sammlung zeigt, sollte das kein Problem sein. Ich sleber jabe auhc genug Bootlegs. Besitzen von Bootlegs ist ja nicht strafbar.
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Metalpriest schrieb:nofear63 schrieb:Vielleicht bringt ja das n' bißchen Licht ins dunkel....
wär vielleicht noch gut den Urprung der Daten (Webseite, Magazine) anzugeben.
Sorry,hier der Link des Ursprungs.....
... das ist aber leider wieder nur irgendeine Internet-Seite, also rechtlich relevante Quelle ...
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nofear63 schrieb:Metalpriest schrieb:wär vielleicht noch gut den Urprung der Daten (Webseite, Magazine) anzugeben.
Sorry,hier der Link des Ursprungs.....
... das ist aber leider wieder nur irgendeine Internet-Seite, also rechtlich relevante Quelle ...
Ich weiß...aber ich denke so wie es da geschrieben steht paßt das!Die Herstellung und der Vertrieb ist ja rechtlich klar geregelt.
Wenn ich nur ein Exemplar von einem Bootleg in meiner Sammlung habe (....können natürlich mehrere von verschiedenen Künstlern sein)
kann mir niemand vorwerfen das ich produziere oder handle!Wenn ich nun sage ich habe die CD gekauft unwissentlich der Tatsache das es ein Bootleg ist müßte mir erst mal jemand Beweisen das das nicht so ist!Selbst für Fachleute ist es manchmal schwer zu erkennen ob es ein Bootleg ist oder nicht.Der Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" zieht hier nicht.Das wäre ja nur dann der Fall wenn ich sagen würde ich wußte nicht das ich die CD nicht "herstellen" und vertreiben darf.Beim Kauf bin ja ich auch ein Geschädigter,weil gutes Geld für einen "Originaltonträger" bezahlt habe und eine Fälschung erhalten habe!Wenn es ein Gesetz gibt kann ich mich nich rausreden "Das wußt ich nicht"-wenn man mir gefälschte Ware
andreht kann ich das sehr wohl!.........so dämlich wird ja wohl niemand sein (...wenn es ein Problem gäbe) zu sagen-ich wußte das eine Fälschung ist und hab se' absichtlich gekauft
......und somit ist Fakt-Ich bin ein Geschädigter
P.S. Noch n' anderes Beispiel....jemand dreht mir eine gefälschte (...was man als Laie auch oft nicht merkt!) 50 € Note an.Wenn ich die dann ausgebe passiert mir auch nichts-ich bin ja nicht der Fälscher!Anderst wäre es,wenn ich se' ausgebe und es wird bemerkt...und ich dann sage "Ich habe gewußt das die Banknote falsch ist".Dann hab ich auch Strafrechtlich was zu befürchten.....aber wie oben bereits erwähnt-so dämlich wird ja wohl niemand sein
Beitrag geändert von nofear63 (12.12.2012 13:50:42)
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Außerdem muss der Besitz erstmal nachgewiesen werden. Wer die Bootlegs im Laden oder auf dem Flohmarkt kauft, gegen den gibt es keine Handhabe (es sei denn, man wird direkt am Geschäft mit frischen Kassenzettel abgefangen ). Ein Eintrag auf einer Seite wie MS dient noch lange nicht als Beweis. Und selbst wenn es Hinweise auf den Besitz gibt, wird aufgrund der Unverhältnismäßigkeit bestimmt keine Hausdurchsuchung angeordnet werden
Metalrocky mistet aus!: http://www.musik-sammler.de/forum/viewt … 86#p475286
Bisherige gute Forumshandel mit:
Kauf: d'oh!, hanntoby, inashentears, nevereyrie, Valle, Dverg / Verkauf: hanntoby (2x), nessie, tuermler, vegetariancannibal
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Stimme dem Beispiel nicht zu. Soweit ich weis, kann man bei Falschgeld belangt werden, egal ob man wissend ist oder nicht. Weis das allerdings nicht sicher, hab das so mal aufgeschnappt.
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...es sei denn man "hortet" die Dinger in Massen, oder?
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BTW:
nofear63 schrieb:P.S. Noch n' anderes Beispiel....jemand dreht mir eine gefälschte (...was man als Laie auch oft nicht merkt!) 50 € Note an.Wenn ich die dann ausgebe passiert mir auch nichts-ich bin ja nicht der Fälscher!Anderst wäre es,wenn ich se' ausgebe und es wird bemerkt...und ich dann sage "Ich habe gewußt das die Banknote falsch ist".Dann hab ich auch Strafrechtlich was zu befürchten.....aber wie oben bereits erwähnt-so dämlich wird ja wohl niemand sein
Stimme dem Beispiel nicht zu. Soweit ich weis, kann man bei Falschgeld belangt werden, egal ob man wissend ist oder nicht. Weis das allerdings nicht sicher, hab das so mal aufgeschnappt.
NEIN ist nicht Strafbar!
Quelle:
http://www.sat1.de/ratgeber/mit-falschg … hlt-strafe
.......kommt auch im 2ten Teil des Video-Clips
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metalrocky schrieb:Außerdem muss der Besitz erstmal nachgewiesen werden. Wer die Bootlegs im Laden oder auf dem Flohmarkt kauft, gegen den gibt es keine Handhabe (es sei denn, man wird direkt am Geschäft mit frischen Kassenzettel abgefangen ). Ein Eintrag auf einer Seite wie MS dient noch lange nicht als Beweis. Und selbst wenn es Hinweise auf den Besitz gibt, wird aufgrund der Unverhältnismäßigkeit bestimmt keine Hausdurchsuchung angeordnet werden
...es sei denn man "hortet" die Dinger in Massen, oder?
Kommt darauf an, von welcher Größenordnung wir reden. Bei mehreren Hundert oder ein paar tausend Bootlegs wird es vielleicht kritisch, aber dafür müsste es ja trotzdem erstmal Hinweise geben. Bei MS kann sich z.B jeder nahezu annonym anmelden und dann Daten in die Sammlung eintragen, egal ob sie nun der Wahrheit entsprechen oder nicht. Glaube kaum, dass dies stichhaltig genug ist. Der sichere Nachweis dürfte wohl nur gelingen, wenn ein Händler auffliegt und eine Liste von Käufern mit Adressangaben bei sich rumliegen hat. Theorethisch wäre dann bestimmt eine Abmahnung möglich. (vorrausgesetzt, der bloße Besitz/Kauf ist tatsächlich strafbar)
metalrocky schrieb:BTW:
nofear63 schrieb:P.S. Noch n' anderes Beispiel....jemand dreht mir eine gefälschte (...was man als Laie auch oft nicht merkt!) 50 € Note an.Wenn ich die dann ausgebe passiert mir auch nichts-ich bin ja nicht der Fälscher!Anderst wäre es,wenn ich se' ausgebe und es wird bemerkt...und ich dann sage "Ich habe gewußt das die Banknote falsch ist".Dann hab ich auch Strafrechtlich was zu befürchten.....aber wie oben bereits erwähnt-so dämlich wird ja wohl niemand sein
Stimme dem Beispiel nicht zu. Soweit ich weis, kann man bei Falschgeld belangt werden, egal ob man wissend ist oder nicht. Weis das allerdings nicht sicher, hab das so mal aufgeschnappt.
NEIN ist nicht Strafbar!
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads … j7vihx.jpg
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http://www.sat1.de/ratgeber/mit-falschg … hlt-strafe
.......kommt auch im 2ten Teil des Video-Clips
Ahh ok, Danke für die Aufklärung Hätte ich jetzt echt nicht gedacht. Ich habe das bisher immer anders gehört.
Beitrag geändert von metalrocky (12.12.2012 23:00:54)
Metalrocky mistet aus!: http://www.musik-sammler.de/forum/viewt … 86#p475286
Bisherige gute Forumshandel mit:
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Was ist wenn eine Band ein Vertrag mit einem Label gemacht hat für eine LP mit einer 1000er Auflage.
Das Label haut jetzt ohne Wissens und Beteiligung der band eine CD oder eine 2. Auflage raus.
Ist es nun ein Bootleg ?
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Was ist wenn eine Band ein Vertrag mit einem Label gemacht hat für eine LP mit einer 1000er Auflage.
Das Label haut jetzt ohne Wissens und Beteiligung der band eine CD oder eine 2. Auflage raus.
Ist es nun ein Bootleg ?
Wenn das Label die Rechte für das Songmaterial hat, darf es das sicher tun.
Sonst wären ja etwa drölfzig Millionen Motörhead Best-ofs (die ohne Zustimmung der Band erscheinen) Bootlegs, oder?
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Leidenschaft2
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Dann wäre die kommende Motörhead Box, die auch ohne Zustimmung der Band veröffentlicht wird, ein sehr edles Bootleg.
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Dann wäre die kommende Motörhead Box, die auch ohne Zustimmung der Band veröffentlicht wird, ein sehr edles Bootleg.
Motörhead haben richtige Probleme, weil sie damals ganz einfach von der Plattenfirma über den Tisch gezogen wurden. Deshalb kommen auch so häufig ihre alten Scheiben neu raus.
So ähnlich sieht es bei anderen Bands auch aus. Overkill haben beispielsweise für ihre erste EP anscheinend kein Geld gesehen und es wurden ohne ihre Zustimmung Exemplare nachgepresst.
Jag Panzer haben Rechteprobleme mit ihren "Ample Destruction"-Songs. Iron Works besitzt soweit ich weiß die Rechte (ausser Jag Panzer hätten sie inzwischen zurückbekommen). Daher lizenzierte Iron Works "Ample Destruction" an Banzai, MetalCore und an Barricade. Komischerweise ist bei Musik-Sammler die Barricade CD als "Bootleg" angegeben. Soweit ich weiß war der Deal zwischen Iron Works und Barricade rechtens. Lediglich Jag Panzer sehen es anders und beziffern sie als Bootleg...
Wenn man es aus der Musikersicht betrachtet, dann sind das alles natürlich Bootlegs, weil sie im Endeffekt genauso wenig dafür bekommen, als wenn irgendjemand Counterfeits herstellt.
Aus rechtlicher Sicht sind das wiederum keine Bootlegs, weil die Plattenfirmen noch die Rechte an den Songs besitzen...
@Motörhead Box: So edel finde ich die garnicht. Hab mir das Ding im Nuclear Blast Shop angeschaut und spaßeshalber vorführen lassen...oh Mann ist das ein Schrott! Box sieht total billig aus (sogar Plastikkette, nicht mal eine echte!) und wenn man den Kopf rein oder rauszieht leuchten die Augen, wie bei einem billigen Actionfiguren-Spielzeug! Dieser Müllkübel sieht total albern und billig aus. Kein Wunder, dass Lemmy vom Kauf abgeraten hat...
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