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#1 20.06.2011 18:06:28

Zitronenmord
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Ort: Berlin
Registriert: 29.10.2007
Beiträge: 539

"Verjährung" des Urheberrechts

Hallo liebe Gemeinde!

Ich habe einen kleinen popmusikalischen Blog - Die Abenteuer der Tante Pop - und recherchiere gerade zum oben genannten Thema.

Zur Erläuterung für Unkundige:

Das Urheberrecht besagt, dass der Komponist seit mindestens 70 Jahre tot sein muss. Außerdem muss das Aufnahmejahr mindestens 50 Jahre her sein. An klassischer Musik kann man das gut verdeutlichen: Beethoven ist fast 200 Jahre tot und somit Allgemeingut. Wurde aber die Aufnahme vom Orchester innerhalb der letzten 50 Jahre gemacht, darf diese trotzdem nicht frei verwendet werden. Das nennt sich Leistungsschutz.
Andersrum läuft z.B. bei den Beatles in diesem Jahrzehnt der Leistungsschutz ab, aber das mit dem Urheberrecht würde, selbst wenn Paul und Ringo auf der Stelle tot umfallen, noch bis 2081 dauern.

Bisher betrifft beide Punkt also nur vor 1942 Verstorbene und ihre Originalaufnahmen (es sei denn sie wurden noch vor 1962 gecovert).

Jetzt die Frage: Fällt euch, meinen lieben Musikliebhaberkollegen und Kolleginnen, aus dem Bluesbereich ein empfehlenswerter Künstler/eine Künstlerin ein, der/die die Bedingungen erfüllt?

Aus dem weiten Feld des Blues finde ich z.B. Robert Johnson und Bessie Smith sehr großartig, aber es gibt sicher noch mehr.

Schonmal vielen Dank für jede Hilfe! smile

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