Du bist nicht angemeldet.
Gut, dann lege ich das Album als 3 an, da die Band ja schon existiert. Danke
achso, ich dachte eher, dass die erste dann auch unter "three" abgelegt wird
Offline
Offline
Kubi schrieb:Gut, dann lege ich das Album als 3 an, da die Band ja schon existiert. Danke
achso, ich dachte eher, dass die erste dann auch unter "three" abgelegt wird http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/a015.gif
Ist mir eigentlich wurscht wie rum. Allerdings habe ich auf die bereits angelegten Tonträger der Band 3 keinen Einfluss. Die Umbenennung müsste dann ein Elric-ähnlicher Admin übernehmen. Wenn ich allerdings das neue Album anlege, kann ich dies auch gleich 3 zuordnen, auch wenn die Band THREE heißt.
Offline
Frage zur Klärung :
wenn Interpret ZZ im Jahr 1800 album A released
und Interpret ZZ im Jahr 1801 Album B released
und in ferner Zukunft beide alben zu einem release verschmolzen werden und im Jahr 2050 auf EINEM Tonträger released werden..... ( unter NEUEM Titel...) ,dan ist doch das Release Jahr 2050 ! ,oder ? ? ?
ist zumindest meine Meinung.... !
es kommt aber öfters vor das user eines der release Jahre der darauf vertretenen alben angeben.....
auch wenn die wesentlich öfters gängige Variante vorkommt ,diese unsäglichen 2 In 1 Releases...
wird oft das release jahr des älteren darauf enthaltenen Tonträgers eingetragen ....
Hallo ,wenn zum beispiel ein Album 1980 released wurde ,und 1 Album zb 1990 ,diese als 2 in 1 CD re-released werden wie kann man da als veröfentlichungsjahr 1980 eingeben ??? , das würde in manchem Fall dazu führen das Musik Jahre vor der Aufnahme ,im sinne vor der eigentlichen Existenz auf einen Tonträger gepresst wird ...
wie soll das möglich sein ???
Mfg., ZZOOOUHH
Beitrag geändert von ZZOOOUHH (06.08.2007 08:36:48)
*ICH denke , also bin ICH KEIN christ*
*Wer kämpft , kann verlieren ,wer nicht kämpft ,hat schon verloren*
www.myspace.com/zzooouhh
Offline
bis jetzt hiess es von mod-seite bei meinen 2 in 1 re-releases auch immer das erstveröffentlichungsjahr des älteren tonträgers anzugeben. find ich auch am sinnvollsten. das re-release jahr auch als erstverööfentlichung anzugeben erschliesst sich mir gerade gar nicht.
da fänd ichs dann höchstens sinnvoll das erstjahr entweder wegzulassen oder eine zweite jahresangabe einzurichten. am einfachsten wirds aber wohl sein, wenn man es einfach im kommentar erwähnt.
Offline
Hmja, ein altes aber schweres Thema... Meiner bescheidenen Meinung nach handelt es sich bei einer Veröffentlichung von zwei älteren Scheiben auf einer neuen CD streng genommen gar nicht um einen Re-Release, da die Platte(n) in dieser Form ja vorher noch nie erschienen sind.
Ich gehe mal davon aus, Du spielst auf die 'Two Originals'-Serie o.ä. an: die Dinger würd ich als neue VÖ als 'Titel 1 / Titel 2' unter ihrem Erscheinungsjahr in dieser Form eingeben und einen Hinweis auf die erste Veröffentlichung ins Kommentarfeld setzen.
@Yannick: kannst Du uns mal einen Link posten, wo das in Deinem Fall schonmal zur Sprache kam...? Danke!
Offline
@Yannick: kannst Du uns mal einen Link posten, wo das in Deinem Fall schonmal zur Sprache kam...? Danke!
ich such mal, bitte um geduld
Offline
prankowski666 schrieb:@Yannick: kannst Du uns mal einen Link posten, wo das in Deinem Fall schonmal zur Sprache kam...? Danke!
ich such mal, bitte um geduld
Nur langsam... Es wär nur sicher nicht schlecht, den Stand der Diskussion nochmal vor Augen zu haben.
Offline
so: http://www.musik-sammler.de/forum/viewt … 951#p59951
allerdings hatte ich ne andere diskussion im kopf bei der cosmo auch was geschrieben hat. ich such mal weiter
Offline
so: http://www.musik-sammler.de/forum/viewt … 951#p59951
allerdings hatte ich ne andere diskussion im kopf bei der cosmo auch was geschrieben hat. ich such mal weiter
Ja, super Sache - damals war ich offensichtlich anderer Meinung als heute, bzw. bin auf nichts anderes gekommen...
Im Gegensatz zu hier (vor 2 Jahren... ): http://www.musik-sammler.de/forum/viewt … 3943#p3943
Offline
Yannick schrieb:so: http://www.musik-sammler.de/forum/viewt … 951#p59951
allerdings hatte ich ne andere diskussion im kopf bei der cosmo auch was geschrieben hat. ich such mal weiterJa, super Sache - damals war ich offensichtlich anderer Meinung als heute, bzw. bin auf nichts anderes gekommen...
Im Gegensatz zu hier (vor 2 Jahren... ): http://www.musik-sammler.de/forum/viewt … 3943#p3943
den hab ich mir auch schon durchgelesen - ein sehr wankelmütiger der prankowski
aber ich find den anderen thread zum verrecken nicht. hab mich jetzt durch den kompletten hab mal ne frage gelesen. und was hatte ich schon viele fragen
Offline
Meine Meinung zu diesem Thema entspricht ziemlich genau der von ZZOOOUHH. Bei 2 in 1 Re-Releases würde ich das VÖ-Jahr des zuletzt veröffentlichten Albums als Original-Release-Jahr nehmen - erscheint mir irgendwie logischer.
Jedenfalls können wir diesen Thread ja dazu nutzen, für dieses Thema mal einen verbindlichen Konsens zu finden, den wir dann im Wiki auch fixieren können. Also lasst mal noch ein paar Meinungen hören!
Offline
Also lasst mal noch ein paar Meinungen hören!
Ok. Mal 'ne ganz andere Meinung zu dem Thema...
Ich bin der Ansicht, dass solche Releases als eigenständige neue Veröffentlichungen zu betrachten sind.
Was zählen sollte, ist, ob der Tonträger schon einmal vorher in dieser Form veröffentlicht wurde. (Bei Releases, denen bei späteren Ausgaben lediglich Bonus-Tracks zur ursprünglichen Tracklist hinzugefügt wurden, würde ich aber nach wie vor von der Wiederveröffentlichung ein und desselben Tonträgers sprechen.)
So z.B. hier: http://www.musik-sammler.de/media/103555
Die Alben "Eye In The Sky" und "Vulture Culture" wurden 1982, bzw. 1984 erstveröffentlicht. Diese CD ist aber eine Veröffentlichung beider Alben auf einem Tonträger. Diese Veröffentlichung ist in dieser Form neu und demnach kein Re-Release, sondern eine eigenständige neue Ausgabe. Ich denke, in der Richtung wollte ZZOOOUHH das auch erläutert haben und ich kann ihm da nur zustimmen.
Im Fall von "2 in 1"-Releases verhält es sich ähnlich. Wenn z.B. zwei LPs aus Lagerräumungszwecken irgendwann mal in einem Set verkauft werden, hat dies in der Regel auch ein eigenes Cover, Katalog-Nr. und evtl. auch EAN-Code. Damit ist dies auch nicht als Re-Release zu betrachten (falls es sich nicht um die Wiederveröffentlichung eben dieses Sets handelt), sondern als neue VÖ.
Offline
Cosmo schrieb :
Ich bin der Ansicht, dass solche Releases als eigenständige neue Veröffentlichungen zu betrachten sind.
Was zählen sollte, ist, ob der Tonträger schon einmal vorher in dieser Form veröffentlicht wurde.
Exakt SOOOOOOOOOO habe ich dies gemeint !
@Cosmo ,super das Du meine Meinung teilst ... , @Willi_ ,DANKE DIR für die Unterstützung ! ,auch wenn Deine Variante sich leicht von meiner unterscheidet.....
Mfg., ZZOOOUHH
*ICH denke , also bin ICH KEIN christ*
*Wer kämpft , kann verlieren ,wer nicht kämpft ,hat schon verloren*
www.myspace.com/zzooouhh
Offline
Cosmo schrieb :
Ich bin der Ansicht, dass solche Releases als eigenständige neue Veröffentlichungen zu betrachten sind.
Was zählen sollte, ist, ob der Tonträger schon einmal vorher in dieser Form veröffentlicht wurde.Exakt SOOOOOOOOOO habe ich dies gemeint !
@Cosmo ,super das Du meine Meinung teilst ... , @Willi_ ,DANKE DIR für die Unterstützung ! ,auch wenn Deine Variante sich leicht von meiner unterscheidet.....
Mfg., ZZOOOUHH
na toll, da hat Zzooouhh ja schon fast gewonnen. wie soll ich denn gegen 2 mods ankommen??
Offline
na toll, da hat Zzooouhh ja schon fast gewonnen. wie soll ich denn gegen 2 mods ankommen??
Es geht hier NICHT um verloren oder gewonnen ! ,es geht um's Prinzip !
Mfg., ZZOOOUHH
*ICH denke , also bin ICH KEIN christ*
*Wer kämpft , kann verlieren ,wer nicht kämpft ,hat schon verloren*
www.myspace.com/zzooouhh
Offline
na toll, da hat Zzooouhh ja schon fast gewonnen. wie soll ich denn gegen 2 mods ankommen??
Tja... Da hilft wohl nur noch der
Super-Trumpf...
Offline
Yannick schrieb:na toll, da hat Zzooouhh ja schon fast gewonnen. wie soll ich denn gegen 2 mods ankommen??
Es geht hier NICHT um verloren oder gewonnen ! ,es geht um's Prinzip !
Mfg., ZZOOOUHH
weiss ich doch
ich find eure sichtweise auch gar nicht so verkehrt, ich hab ja auch so gesehen gar keine, da ich nur gemacht habe, was mir gesagt wurde
und @cosmo: tolle idee, aber warum feuerwehr?? hättens nicht wenigstens panzer oder monstertrucks sein können??
Offline
ZZOOOUHH schrieb:Cosmo schrieb :
Ich bin der Ansicht, dass solche Releases als eigenständige neue Veröffentlichungen zu betrachten sind.
Was zählen sollte, ist, ob der Tonträger schon einmal vorher in dieser Form veröffentlicht wurde.Exakt SOOOOOOOOOO habe ich dies gemeint !
@Cosmo ,super das Du meine Meinung teilst ... , @Willi_ ,DANKE DIR für die Unterstützung ! ,auch wenn Deine Variante sich leicht von meiner unterscheidet.....
Mfg., ZZOOOUHH
na toll, da hat Zzooouhh ja schon fast gewonnen. wie soll ich denn gegen 2 mods ankommen??
3 Mods. Ich habe die Diskussion zwar schon fast verpaßt, teile aber die o.g. Meinung. Solche Tonträger sollten als eigenständige Veröffentlichung betrachtet werden.
I got rhythm, I got music, I got my drums,
who could ask for anything more?
Dida Dudel Derbystadisdik
Offline
3 Mods.
da bin ich machtlos ich geb mich geschlagen
Offline
Offline
njdevil schrieb:3 Mods.
4. Wie ich oben schrub...
ja, is ja gut, ich habs ja verstanden.
also nehm ich das jetzt mal als neue regel an??
und es bezieht sich wirklich nur auf 2 alte in einem neuen releases?
Offline
und es bezieht sich wirklich nur auf 2 alte in einem neuen releases?
Jaaa-haaaa!!!
(...und natürlich auch auf 2 Neue in einem Neuen und 3 Neue in vier Neuen und 1 Alten in 2 Neuen und... ]
Offline
gut: problem
und zwar wollt ich den re-release-haken wegmachen. folglich steht re-release jetzt nicht bei den besonderheiten aber das erstrelease-jahr verschwindet nicht
edit: nochwas: ist es denn trotzdem ne special edition?? ja, oder?
Beitrag geändert von Yannick (06.08.2007 17:13:27)
Offline
Yannick schrieb:na toll, da hat Zzooouhh ja schon fast gewonnen. wie soll ich denn gegen 2 mods ankommen??
Tja... Da hilft wohl nur noch der
http://img520.imageshack.us/img520/5669/quartettiu3.jpg
Super-Trumpf...
Oder Du zauberst doch noch nen Admin auf deine Seite , der dürfte sogar die Feuerwehr ausstechen
"Wir sind ein Verein, keine AG und keine kickende Webeunterbrechung."
Offline