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Hallo!
Ich habe hier eine Mesh-Up Maxi-CD Blondie vs. The Doors "Rapture Riders", also ein Mix aus Blondies "Rapture" und The Doors´ "Riders On The Storm". Split-CD scheidet da irgendwie aus, oder?
Daneben ist "Rapture" noch in 2 Originalversionen (7"-Version und Special Disco Mix) enthalten, weshalb ich die Maxi-CD tendenziell eher Blondie zuordnen würde.
Die Maxi ist übrigens kein Bootleg, sondern erschien regulär in NL bei EMI.
Grüße,
Manuel
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Das ist schon eine Split-VÖ, da 2 Künstlernamen vorhanden sind:
Künstler Track 1: Blondie Vs. The Doors
Künstler Track 2 & 3: Blondie
Anders kannst Du es nicht lösen
Hier ein ähnlich gelagertes Beispiel:
http://www.musik-sammler.de/media/100508
Beitrag geändert von falo07 (26.07.2009 11:41:42)
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Danke, für den Hinweis!
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