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Beitrag geändert von J.Coltrane (21.08.2011 08:35:43)
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Hallo zusammen,
zur Zeit verkaufe ich einen großen Teil meiner Metal-/Rock-Sammlng über den Flohmarkt und stelle täglich CD's aus meiner Sammlung ein. Ich frage mich nun ob ich da rechtliche Schwierigkeiten bekommen kann. Ich denke da an das leidige Thema bei Ebay, das man als Privatverkäufer bei regelmäßigen Verkäufen gleichartiger Artikel schnell mal Post vom Abmahnanwalt wegen gewerblichen Handelns bekommen kann. Wie sieht das hier bei Musik-Sammler aus ?
Gruß
Thomas
So lange du keine Promos oder gesperrte Tonträger verkaufst sollte intern alles klar gehen.
Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass es solche Probleme hier gegeben hätte. Unser Forum nicht groß genug um diesbezüglich Aufmerksamkeit zu erregen denke ich.
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Fakt ist, dass wenn du als gewerblicher Händler Waren verkaufst, einen gewissen rechtlichen Rahmen einhalten musst (u.a. Widerrufsbelehrung). Wann gewerblicher Handel beginnt ist jetzt aber Auslegungssache. Im Zweifel wird das jemand ausfechten müssen, sofern deine Adresse vorliegt sehr wahrscheinlich du. Das hat nämlich mit der Plattform des Handels nichts zu tun. Immerhin scheint es weitaus unwahrscheinlicher dass sich ein Abmahnanwalt hierher verirrt - verglichen mit ebay.
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Beitrag geändert von J.Coltrane (21.08.2011 08:36:02)
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Ist zwar etwas länger her (gut sechs Jahre schon. ) aber beim Rechtskurs, den ich mal auf'm Gymnasium belegt hatte, hatten wir die Frage geklärt (die Definition gilt aber auch heute noch).
Als gewerbliches Handeln wird halt ein längerfristiger und andauernder Verkauf von Gütern angesehen, der mit Gewinnabsicht durchgeführt wird. Solange du also nicht ständig Neuware verkaufst, solltest du wohl net so sehr in Gefahr laufen. Ist halt immer ein bissel hakelig die ganze Sache. Schlussendlich wäre es Auslegungssache eines Anwalts und im Zweifelsfall eines Richters. (ist halt das böse an den ganzen Gesetzen. )
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Beitrag geändert von J.Coltrane (21.08.2011 08:36:15)
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diese frage hat mich auch schonmal beschäftigt, da ich schon seit jahren auf diversen plattformen filme verkaufe.
(bin privater sammler, sammlung im viersteligen bereich, was mir nicht gefällt oder mal doppelt ist -bei aufkauf von sammlungen z.b.- wird wieder abgegeben)
mir wurde damals von einem anwalt gesagt, dass man als privatperson problemlos auch große mengen und über große zeiträume anbieten kann- solange man einige punkte beachtet:
-keine neuware anbieten
-keine promos oder bootlegs anbieten
-keine waren in "nicht haushaltsüblichen mengen" anbieten. also keinen titel doppelt oder dreifach in eine liste setzen.
einen film/ oder eine cd zweimal anzubieten ist also schon "verdächtig", vor gericht kennt man eben keine sammler, die auch mal verschiedene auflagen vom selben tonträger oder film besitzen.
wie auch immer- bisher hatte ich keine probleme.
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