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Mahlzeit.
Passend zur Weihnachtszeit mal eine Grundsatzdiskussion zum Thema Weihnachtslieder.
Wenn jetzt Künstler wie Mariah Carey "Silent Night" oder Jewel das "Ave Maria" singen. Gilt das als Coverversion?
Ich habe das bisher immer so gekennzeichnet. Habe aber auch schon gehört, dass das nicht alle so sehen. Wurde das evtl. schon mal festgelegt?
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Mahlzeit.
Passend zur Weihnachtszeit mal eine Grundsatzdiskussion zum Thema Weihnachtslieder.
Wenn jetzt Künstler wie Mariah Carey "Silent Night" oder Jewel das "Ave Maria" singen. Gilt das als Coverversion?
Ich habe das bisher immer so gekennzeichnet. Habe aber auch schon gehört, dass das nicht alle so sehen. Wurde das evtl. schon mal festgelegt?
Bei den sog. Traditionals lässt sich in der Regel kein Original-Interpret ausmachen, daher sollten die eigentlich nicht gekennzeichnet werden...
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Bei den sog. Traditionals lässt sich in der Regel kein Original-Interpret ausmachen, daher sollten die eigentlich nicht gekennzeichnet werden...
Wobei ich nicht verstehe, warum ein Lied das ursprünglich von jemand anderen gespielt wurde, KEINE Coverversion sein soll, nur weil der Original-Interpret unbekannt ist...
Man lässt ja auch nicht den Live-Haken bei Live-Aufnahmen weg, nur weil keine Studio-Version bekannt ist.
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hoschi schrieb:Bei den sog. Traditionals lässt sich in der Regel kein Original-Interpret ausmachen, daher sollten die eigentlich nicht gekennzeichnet werden...
Wobei ich nicht verstehe, warum ein Lied das ursprünglich von jemand anderen gespielt wurde, KEINE Coverversion sein soll, nur weil der Original-Interpret unbekannt ist...
Man lässt ja auch nicht den Live-Haken bei Live-Aufnahmen weg, nur weil keine Studio-Version bekannt ist.
Sind dann eigentlich alle Klassikaufnahmen wie Opern und Sinfonien Cover-Veröffentlichungen oder Tribute-Alben, wenn die Stücke nicht vom Komponisten selber dargeboten werden?
I got rhythm, I got music, I got my drums,
who could ask for anything more?
Dida Dudel Derbystadisdik
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hoschi schrieb:Bei den sog. Traditionals lässt sich in der Regel kein Original-Interpret ausmachen, daher sollten die eigentlich nicht gekennzeichnet werden...
Wobei ich nicht verstehe, warum ein Lied das ursprünglich von jemand anderen gespielt wurde, KEINE Coverversion sein soll, nur weil der Original-Interpret unbekannt ist...
Man lässt ja auch nicht den Live-Haken bei Live-Aufnahmen weg, nur weil keine Studio-Version bekannt ist.
Vielleicht weil lediglich Melodie und Text bekannt sind, Arrangement aber nicht gecovert werden, weil ebendieses nie festgelegt wurde.
In diesem Falle würde ich von einer Interpretation (NICHT Neuinterpretation) sprechen, denn ob das vor vielen Jahren mal mit den Instrumenten Stein/Glocke/Tierfell oder Flöte/Gitarre gespielt wurde, können wir nicht wissen.
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Sind dann eigentlich alle Klassikaufnahmen wie Opern und Sinfonien Cover-Veröffentlichungen oder Tribute-Alben, wenn die Stücke nicht vom Komponisten selber dargeboten werden?
Ja, nach meinem Empfinden sind Klassik-Aufnahmen Coverversionen.
Vielleicht weil lediglich Melodie und Text bekannt sind, Arrangement aber nicht gecovert werden, weil ebendieses nie festgelegt wurde.
In diesem Falle würde ich von einer Interpretation (NICHT Neuinterpretation) sprechen, denn ob das vor vielen Jahren mal mit den Instrumenten Stein/Glocke/Tierfell oder Flöte/Gitarre gespielt wurde, können wir nicht wissen.
Das Arrangement spielt aber bei einer Coverversion keine Rolle. Es gibt zahlreiche Coverversionen, bei denen das Genre sich änderte. Es zählt doch nur, daß die Melodie gleich bleibt.
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Toon schrieb:hoschi schrieb:Bei den sog. Traditionals lässt sich in der Regel kein Original-Interpret ausmachen, daher sollten die eigentlich nicht gekennzeichnet werden...
Wobei ich nicht verstehe, warum ein Lied das ursprünglich von jemand anderen gespielt wurde, KEINE Coverversion sein soll, nur weil der Original-Interpret unbekannt ist...
Man lässt ja auch nicht den Live-Haken bei Live-Aufnahmen weg, nur weil keine Studio-Version bekannt ist.
Sind dann eigentlich alle Klassikaufnahmen wie Opern und Sinfonien Cover-Veröffentlichungen oder Tribute-Alben, wenn die Stücke nicht vom Komponisten selber dargeboten werden?
Nein, für mich sind weder Weihnachtslieder noch die Klassikaufnahmen Coverversionen
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njdevil schrieb:Toon schrieb:Wobei ich nicht verstehe, warum ein Lied das ursprünglich von jemand anderen gespielt wurde, KEINE Coverversion sein soll, nur weil der Original-Interpret unbekannt ist...
Man lässt ja auch nicht den Live-Haken bei Live-Aufnahmen weg, nur weil keine Studio-Version bekannt ist.
Sind dann eigentlich alle Klassikaufnahmen wie Opern und Sinfonien Cover-Veröffentlichungen oder Tribute-Alben, wenn die Stücke nicht vom Komponisten selber dargeboten werden?
Nein, für mich sind weder Weihnachtslieder noch die Klassikaufnahmen Coverversionen
Dem pflichte ich bei...Traditionals und auch der Großteil klassischer Musik stellt allgemeines Liedgut dar.
Hatte auch schon folgendes Album zur Änderung ins Forum gesetzt, da der User nicht reagiert:
Also poste ich einfach noch einmal den Inhalt der Nachricht und bitte um Korrektur.
...
Die folgenden Tracks sind keine Coverversionen, sondern allgemeines Liedgut.
Diese Songs entstanden in einer Zeit in denen es noch keine Tonträger gab.
Ave Maria
Stille Nacht, heilige Nacht
Ihr Kinderlein kommet"
Oh Tannenbaum
Auld Lang Syne
Leise rieselt der Schnee
Alle Jahre wieder
Hark! The Herald Angels Sing
We Wish You a Merry Christmas
In Dulci Jubilo
Jingle Bells
Subgenre: Punk Rock
...
[ direkter Link zu den Daten: http://www.musik-sammler.de/media/7850 ]
Beitrag geändert von Dixiclaw (17.12.2009 19:07:46)
a neverending story... | lauschstatistik | mittendrin statt nur dabei! | wat guckste?
“Deine Mutter hat meinen Hund gegessen”
Paquita María Sánchez
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Jingle Bells wurde erst 1964 gemeinfrei. Muß es demnach bei Tonträgern die bis 1963 erschienen als Cover gekennzeichnet werden (da es halt kein allgemeines Liedgut war), und nur bei neueren Tonträgern nicht?
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Jingle Bells wurde erst 1964 gemeinfrei. Muß es demnach bei Tonträgern die bis 1963 erschienen als Cover gekennzeichnet werden (da es halt kein allgemeines Liedgut war), und nur bei neueren Tonträgern nicht?
man kanns treiben und übertreiben
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Die folgenden Tracks sind keine Coverversionen, sondern allgemeines Liedgut.
Diese Songs entstanden in einer Zeit in denen es noch keine Tonträger gab.Ave Maria
Stille Nacht, heilige Nacht
Ihr Kinderlein kommet"
Oh Tannenbaum
Auld Lang Syne
Leise rieselt der Schnee
Alle Jahre wieder
Hark! The Herald Angels Sing
We Wish You a Merry Christmas
In Dulci Jubilo
Jingle BellsSubgenre: Punk Rock
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[ direkter Link zu den Daten: http://www.musik-sammler.de/media/7850 ]
Sollten alles aber durchaus Cover-Versionen sein >>> coverinfo.de
Weiterführende Infos, was denn nun Cover-Versionen sind, wird ganz gut hier beschrieben >>> http://www.coverinfo.de/start.php4?lang=1&wert=21
Wird man gebraucht, erfüllt man seine Pflicht. Wird man nicht mehr gebraucht, so zieht man sich zurück. (Konfuzius)
Meine Neuzugänge...
www.musik-sammler.de/collection/trenschmode/ - www.musik-sammler.de/collection/uselink712 - www.musik-sammler.de/collection/mictrip
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Ich würde sagen Weinanchtslieder und Klassik sind keine Coverversionen
wenn sie genauso gesungen werden wie es vom Komponisten vorgesehen wurde (soweit bekannt)
und mit den Instrumenten die dafür vorgesehen wurden
Z.B. Eine Opernarie bleibt eine Opernarie und wird nicht verjazzt oder verrockt
Dann würde ich es als Coverversion sehen.
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Jingle Bells wurde erst 1964 gemeinfrei. Muß es demnach bei Tonträgern die bis 1963 erschienen als Cover gekennzeichnet werden (da es halt kein allgemeines Liedgut war), und nur bei neueren Tonträgern nicht?
Jingle Bells ist ein Winterlied, das zwischen 1850 und 1857 vom amerikanischen Komponisten James Lord Pierpont (1822-1893) unter dem Titel „One-Horse Open Sleigh“ komponiert und 1857 bei Oliver Ditson & Co. (Boston) publiziert wurde
http://www.jinglebellschurch.org/jingle.htm
Beitrag geändert von Dixiclaw (17.12.2009 20:49:30)
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“Deine Mutter hat meinen Hund gegessen”
Paquita María Sánchez
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Ich würde sagen Weinanchtslieder und Klassik sind keine Coverversionen
wenn sie genauso gesungen werden wie es vom Komponisten vorgesehen wurde (soweit bekannt)
und mit den Instrumenten die dafür vorgesehen wurden
Z.B. Eine Opernarie bleibt eine Opernarie und wird nicht verjazzt oder verrockt
Dann würde ich es als Coverversion sehen.
Ich verbinde mit Coverversion grundsätzlich ein Stück, welches bei erscheinen auf einem Tonträger veröffentlicht wurde und an dem ein Interpret/Band etc. die Rechte hat.
Du kannst zwar jedes Stück, auch ohne Genehmigung covern, darfst aber den Text nicht verändern.
Das ist bei allgemeinem Liedgut nicht der Fall.
Beitrag geändert von Dixiclaw (17.12.2009 20:58:08)
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Paquita María Sánchez
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Jingle Bells ist ein Winterlied, das zwischen 1850 und 1857 vom amerikanischen Komponisten James Lord Pierpont (1822-1893) unter dem Titel „One-Horse Open Sleigh“ komponiert und 1857 bei Oliver Ditson & Co. (Boston) publiziert wurde
Korrekt.
Ich verbinde mit Coverversion grundsätzlich ein Stück, welches bei erscheinen auf einem Tonträger veröffentlicht wurde und an dem ein Interpret/Band etc. die Rechte hat.
Eine Veröffentlichung auf einem Tonträger sehe ich nicht als notwendig. Der Song könnte auch nur als Download erschienen sein, auf Konzerten gespielt sein, es könnte auch die Titelmusik einer Fernsehserie sein... es gibt viele Möglichkeiten wo das Original einer Coverversion veröffentlicht oder aufgeführt wurde. Das muß kein Tonträger sein.
Und die Rechte am Song hat üblicherweise der Komponist/Texter, nicht der Interpret (sofern diese nicht identisch sind).
Du kannst zwar jedes Stück, auch ohne Genehmigung covern, darfst aber den Text nicht verändern.
Das ist bei allgemeinem Liedgut nicht der Fall.
Soweit ich weiß darf man den Text zumindest bei öffentlichen Aufführungen (Konzerte, TV, Radio etc.) ohne Genehmigung ändern, lediglich bei Veröffentlichungen braucht man die Genehmigung.
Übrigens noch etwas aus der Reihe "Nutzloses Wissen": Das Lied "Happy Birthday To You" ist auch noch bis 2016 geschützt (in Amiland sogar noch länger).
Und so manches von dem man glaubt es sei uralt ist viel neuer als man denkt, zB das "Danke-Lied" ("Danke für diesen guten Morgen")... das ist aus dem Jahr 1962.
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Dixiclaw schrieb:Die folgenden Tracks sind keine Coverversionen, sondern allgemeines Liedgut.
Diese Songs entstanden in einer Zeit in denen es noch keine Tonträger gab.Ave Maria Urheber: Johann Sebastian Bach / Charles Gounod
Stille Nacht, heilige Nacht Musik: Franz Xaver Gruber (1818). Text: Joseph Mohr (1816)
Ihr Kinderlein kommet" volkstümliches Weihnachtslied
Oh Tannenbaum Volkslied
Auld Lang Syne Schottisches Volkslied von 1711, von Robert Burns 1799 adaptiert
Leise rieselt der Schnee Urheber: Eduard Ebel volkstümliches Weihnachtslied
Alle Jahre wieder Musik: Friedrich Silcher (1841). Text: Wilhelm Hey (1837)
Hark! The Herald Angels Sing Urheber: Felix Mendelssohn Bartholdy (1840)
We Wish You a Merry Christmas Volkslied
In Dulci Jubilo mittelalterliches Weihnachtslied bei dem Song kann sich coverinfo nicht entscheiden, was es ist und vom wem.
Jingle Bells Komponiert von James Pierpont im Jahre 1857 unter dem Titel "One-Horse Open Sleigh" (1898)Subgenre: Punk Rock
...
[ direkter Link zu den Daten: http://www.musik-sammler.de/media/7850 ]
Sollten alles aber durchaus Cover-Versionen sein >>> coverinfo.de
Weiterführende Infos, was denn nun Cover-Versionen sind, wird ganz gut hier beschrieben >>> http://www.coverinfo.de/start.php4?lang=1&wert=21
Wenn da steht Volkslied oder Weihnachtslied ist das für mich keine Coverversion, da das Original niemandem zuzuordnen ist.
Zumindest mich interessiert es meist, von wem das Original ist. Ohne Original Interpret dann gibt es eben kein Cover.
Tante Wiki sagt dazu:
Die klassische Musik ist komponistenorientiert, sodass es nicht auf Interpreten ankommt. Zudem wird in der Klassik das Prinzip der Werktreue beachtet, das von den Interpreten eine strikte Orientierung an der Komposition verlangt. Aus diesen Gründen spielt die Frage nach Original und Coverversion hier keine Rolle. ..................
http://de.wikipedia.org/wiki/Coverversion
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u-wind schrieb:Nein, für mich sind weder Weihnachtslieder noch die Klassikaufnahmen Coverversionen
Der Form halber schließe ich mich dem an.
Ich ebenfalls.
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Tante Wiki sagt dazu:
Die klassische Musik ist komponistenorientiert, sodass es nicht auf Interpreten ankommt. Zudem wird in der Klassik das Prinzip der Werktreue beachtet, das von den Interpreten eine strikte Orientierung an der Komposition verlangt. Aus diesen Gründen spielt die Frage nach Original und Coverversion hier keine Rolle. ..................
Aber was ist, wenn das klassische (oder auch traditionelle) Werk eben nicht werkgetreu gespielt wird, sondern z.B. als Techno- oder Metal-Version? Spielt dann die Frage nach Original und Coverversion doch eine Rolle?
(und das Weihnachtsalbum der Toten Hosen um das es anfangs ging ist wohl nicht unbedingt werkgetreu)
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u-wind schrieb:Tante Wiki sagt dazu:
Die klassische Musik ist komponistenorientiert, sodass es nicht auf Interpreten ankommt. Zudem wird in der Klassik das Prinzip der Werktreue beachtet, das von den Interpreten eine strikte Orientierung an der Komposition verlangt. Aus diesen Gründen spielt die Frage nach Original und Coverversion hier keine Rolle. ..................Aber was ist, wenn das klassische (oder auch traditionelle) Werk eben nicht werkgetreu gespielt wird, sondern z.B. als Techno- oder Metal-Version? Spielt dann die Frage nach Original und Coverversion doch eine Rolle?
(und das Weihnachtsalbum der Toten Hosen um das es anfangs ging ist wohl nicht unbedingt werkgetreu)
Nöö, denn dann ist es ein Remix
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prankowski666 schrieb:u-wind schrieb:Nein, für mich sind weder Weihnachtslieder noch die Klassikaufnahmen Coverversionen
Der Form halber schließe ich mich dem an.
Ich ebenfalls.
And see this also so!
If Satan needs Soldiers I'm for war!
F-C-H - Wir sind immer da!
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Also ich weiss nicht. Ich kann mich mit dieser Begründung, keine Coverversion, da Originalinterpret unbekannt, nicht anfreunden
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