Du bist nicht angemeldet.
Toon schrieb:Auch damals gab es sicher einige Tontechniker, die sich heimlich ne Privatkopie vor der offiziellen Veröffentlichung gezogen haben. Und vielleicht sogar an ein paar Freunde weitergegeben haben.
Wie hat man den damals Kopien gezogen?Die Kopier und Speichertechnik und auch die Aufnahme-Überspieltechnik liessen doch noch sehr zu Wünschen übrig.(Die meisten Raubkopien,wurden mit Microphon und Tonband später Cassettenrecorder.Diese Aufnahmen bekommt man heute zu Hauf als CD-Erstauflage!!!)Und das ist ja nix anderes als wenn heutzutage ein Album im Netz zu finden ist, nur daß sich die Anzahl der illegalen Kopien stark vergrössert hat. Aber "Auflagenzahlen" ändern nix am Status einer "Erstauflage"
(ganz davon abgesehen daß mp3-Files hier bei MS nicht als "Veröffentlichung" zählen - siehe diverse Diskussionen ob Downloadalben hier erfasst werden dürfen - und selbst wenn jemand aus den Files ein Bootleg erstellt und verkauft, würde dies für mich keine Erstauflage eines offiziellen Albums darstellen).Die Erstauflage eines Tönträgers ist für mich seit ewigen Zeiten,eine erste Serie(Auflage) fertiger Tonträger mit einem Titel oder Album-Programm eines Künstlers oder Künstlergruppe.Mit einem Exemplar Dieses Tonträgers ging die,die "Rechte inne habende Partei" zur Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) .Dort bekamen die entsprechenden.auf dem Tonträger veröffentlichten Titel einen LC Code.Somit dürfte,wenn alles mit rechten Dingen zugeht die Erstveröffentlichung KEIN LC Code haben.
Ein Labelcode wird von der GVL nur nach erfolgter Erst-Veröffentlichung vergeben
http://de.wikipedia.org/wiki/LabelcodeGruss
Sollte hier was Falsches stehen,man sehe es mir nach,ich hatte auch eine schwere Kindheit und das bis heute!
Auch wenn du anhand der Fettschrift versuchst gegenteilige Meinungen nieder zu schreien, wird deine Aussage dadurch nicht richtiger
Ich habe Platten ohne LC, die definitiv nicht die Erstauflage sein können und Erstauflagen mit LC, das hängt vom Erscheinungsjahr ab.
Nachpressungen mit EAN, die definitv kein re-release sondern eine Nachpressung sind
Bei Vinyl ist die Erstauflage meist in der Tonqualität etwas besser, wie z.B. die 12. Nachpressung, allerdings versuche ich meist die papierdünnen Erstauflagen aus der Ölkrisezeit gegen Nachpressungen auszutauschen, da mir das permanente Drehen gegen verziehen der Scheiben so allmählich gegen den Strich geht.
Von mir aus kann der Haken Erstauflage, gegen einen entsprechenden Vermerk in den persönlichen Infos gestrichen werden. Nur bitte nicht ohne Vorwarnung streichen, das würde ja heißen, dass ich alle Platten nochmal durch sehen müsste um eventuell vorhandene Notizzettel raus zu kramen. Ich bin doch faul
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Ollie schrieb:Wenn nach 10 Jahren ein Album wiederveröffentlich wird, git es auch manchmal Besonderheiten nur die für die Erstauflage, farbriges Vinyl, Booklet oder Bonustracks, die bei späteren Pressungen nicht mehr vorhanden sind.
Das erste Re-Release wird aber auch durch buntes Vinyl nicht zur Erstauflage. Höchstens zur Special Edition.
Das ist deine Ansichtsache.
Erstauflage bei Re-Release sagen aber auch einige Hersteller, Labelmacher etc. und ich. ;-) Es gibt sogar "Erstauflage im farbigen Vinyl" auf dem Re-Release aufgedruckt.
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Saint Huck schrieb:Das ist ein Re-Release. Entscheident ist, wann die musik zum ersten Mal veröffentlich wurde.
Nee, sehe ich nicht so, denn es handelt sich dann zumindest um die CD-Erstauflage
Und selbst wenn wir hier noch 5 Jahre diskutieren, werden wir vermutlich zu keiner Definition kommen, die a) eindeutig ist und b) von allen akzeptiert wird...
Evtl. wird es am sinnvollsten sein, wenn man neben der Besonderheit "Import" auch die Besonderheit "Erstauflage" völlig abschafft - und das meine ich ernst
Sehe ich nicht so. Nur weil ein Album auf einem anderen Medium nochmals released wird, macht es daraus keine Erstauflage.
Wenn man sich mp3s von Musicload (oder sonst wo...) herunterläd und auf einen SONY-Rohling brennt, hat man auch keine SONY-Rohling-Erstauflage, oder?
Das gleiche halt auch für ältere Alben aus den 70ern, die nun auf CD released werden: Das Album gibt es seit 30 Jahren, die Interpreten liegen teilweise bereits unter der Erde, da kann man nicht von einer Erstauflage reden...
Das ist dann ein simples Re-Release.
Beitrag geändert von -=Devastator=- (26.10.2008 19:56:17)
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Ganz ehrlich?
Erstauflage als Besonderheit ersatzlos streichen - Frei nach dem Motto "alles was kein Re-Release ist, ist Erstauflage"
*schnell in den Bunker hecht und das Bunkertor wieder verschließ ehe die ersten Steine geflogen kommen*
Da wäre ich gegen. Aber ich würde mir wünschen, das bei Erstauflage eine weitere Info Pflicht wird, worann man diese erkennt und von der Nachpressung unterscheiden kann.
"Wir sind ein Verein, keine AG und keine kickende Webeunterbrechung."
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unterstreich und unterschreib !
Grüße,
Beliar
pygar schrieb:Ganz ehrlich?
Erstauflage als Besonderheit ersatzlos streichen - Frei nach dem Motto "alles was kein Re-Release ist, ist Erstauflage"
*schnell in den Bunker hecht und das Bunkertor wieder verschließ ehe die ersten Steine geflogen kommen*
Da wäre ich gegen. Aber ich würde mir wünschen, das bei Erstauflage eine weitere Info Pflicht wird, worann man diese erkennt und von der Nachpressung unterscheiden kann.
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pygar schrieb:Ganz ehrlich?
Erstauflage als Besonderheit ersatzlos streichen - Frei nach dem Motto "alles was kein Re-Release ist, ist Erstauflage"
*schnell in den Bunker hecht und das Bunkertor wieder verschließ ehe die ersten Steine geflogen kommen*
Da wäre ich gegen. Aber ich würde mir wünschen, das bei Erstauflage eine weitere Info Pflicht wird, worann man diese erkennt und von der Nachpressung unterscheiden kann.
Unabhängig von der Frage, was jetzt eine Erstauflage ist, und was nicht (ich glaube, dazu hatte ich mich schon diverse Male geäußert), ist mir dieser Vorschlag schonmal sehr sympathisch.
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