Unser Sonntags-Konzert
7", 1964, Mono, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1964
Orig. Release 1961
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Deutsche Grammophon Gesellschaft / 21 154
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Heinrich Schäffer Die Post im Walde I
A 2. Franz Willy Neugebauer Der Karneval in Venedig, Variationen I
B 3. Gustav Pressel An der Weser I
B 4. Victor Ernst Nessler »Behüt' dich Gott« aus »Der Trompeter von Säckingen« I

Infos

Franz Willy Neugebauer, Solotrompete
Orchester Franz Marszalek

[Alle Titel arrangiert von Horst Hoffmann]



[Backcover:] Printed in Germany 2. 64
[Matrix Seite A:] 21 154 A / M9U [und mit XXX als ungültig markiert:] 21070 A·D 21 051 A·D Made in Germany
[Matrix Seite B:] 21 154 B / M9W [und mit XXX als ungültig markiert:] 21070 B·D 21 051 B·D Made in Germany
[Label:] Polydor
[Rechteverwertungsgesellschaft:] GEMA / BIEM
[Aus der Reihe:] UNSER SONNTAGSKONZERT
[Abspielgeschwindigkeit:] 45 rpm ("Extended Play")
[Bilder 1-4: Front- und Backcover, EP-Labels Seiten A und B]
[Verpackung: Standard-Kartonage-Cover und transparentes Folien-Sleeve]
[Original-VÖ: Juni 1961 (vgl. Polydor 21 051 / Originaltitel: Die Post im Walde)]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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