Word Magazine 053 - Now Hear This!
CD, 2007, Heftbeilage, Cardsleeve

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2007
Zeit 63:22
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Word, The / THE WORD-JULY 2007
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 63:22  
1. Mavis Staples Down In Mississippi 4:59 C
2. The Aliens Only Waiting 5:24
3. Suzanne Vega Ludlow Street 3:17
4. Au Revoir Simone The Lucky One 4:31
5. Nick Lowe The Club 2:38
6. Asobi Seksu I'm Happy But You Don't Like Me 3:09
7. G. Love Can't Go Back To Jersey 4:03
8. Bob Frank & John Murray Boss Weatherford 4:11
9. Meg Baird River Song 2:31
10. Patrick Cleandenim Until You Said I'm Gone 3:47
11. The Wailin' Jennys Glory Bound 4:25
12. Fennesz / Sakamoto Aware 4:45
13. Terra Naomi Flesh For Bones 5:34
14. Sonnenberg Mersey Moon 4:24
15. Amiina Glamur 5:44

Infos

7.: taken from 'Lemonade'
G Love Solo albums:
G. Love has released three solo albums. The Hustle, was the first G. Love release under Jack Johnson's Brushfire Records banner. Johnson had been a guest on the Special Sauce album Philadelphonic. G. Love did a series of shows in 2004 with Jack Johnson and fellow Brushfire Records artist Donavon Frankenreiter, and the trio also found time to issue a brief live EP. His solo albums include:
The Hustle (2004)
Lemonade (2006)
Oh Yeah (1998)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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