Witchery Witchburner
Mini-CD / EP, 1999, Digipak

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit 25:18
EAN-Nr. 792658003426
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Necropolis Records / NR034DIGI
Musikrichtung Metal: Black Metal, Death Metal, Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
101 (16 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Mini-CD / EP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 25:18  
1. Fast As A Shark 4:34 C
2. I Wanna Be Somebody 3:14 C
3. Riding On The Wind 2:48 C
4. Neon Knights 3:53 C
5. The Howling 3:23
6. The Executioner 3:16
7. Witchburner 4:10

Infos

Track 1 ist ein Cover von Accept
Track 2 ist ein Cover von W.A.S.P.
Track 3 ist ein Cover von Judas Priest
Track 4 ist ein Cover von Black Sabbath

Herstellungsland: lt. IFPI Codes
SID-Code CD-Master: IFPI L553
SID-Code Presswerk: IFPI 94**
Matrix: [logo Sony DADC] IFPIL553 A0100270912-0101 23 A0
Labelcode: nicht vorhanden
Booklet: nicht vorhanden

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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