U2 New Year's Day
7", 1983, Re-Release

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1983
Zeit 7:13
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Island Records / Phonogram / 811 323-7
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 7:13  
A 1. New Year's Day 3:53
B 2. Treasure (Whatever Happened To Pete The Chop) 3:20

Infos

Es handelt sich hierbei um ein Re-Release, da beim Original Release das Backcover in einem Rotton gehalten ist.
Link zum Original Release

Track 02: Previously unreleased, Recorded at Windmill Lane Studios. Dublin.

℗ 1983 Island
Publication Phonogram

The back Cover of the French Release is different from every other Version, and carries the incorrect Credit: "photo Anton Corbijn".
Auf dem A Seiten Label steht "New Year's Day" comes from the album War", tatsächlich handelt es sich jedoch um eine kürzere Version als die auf der LP.

Matrix / Runout Seite A: 012 811323 7 // 1 380 DU POLYGRAM
Matrix / Runout Seite B: 012 811323 7 // 2 380 POLYGRAM
Rights Society: SACEM SACD SDRM SGDL
Distribution Code: PG 101

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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