The Very Best Of Africa
2-CD, 2002, Digipak

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Zeit 134:17
EAN-Nr. 5014797132443
Label/Labelcode Nascente / LC 13236
Plattenfirma/Katalog-Nr. Demon Music Group Ltd. / NSCDD 2002
Musikrichtung World Music: African, Afrobeat, Rai
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 64:41  
1. Khaled Didi 5:00
2. Youssou N'Dour & Neneh Cherry 7 Seconds 5:04
3. Kanda Bongo Man Monie 4:44
4. Touré Kunda Diboukokou Lambe 4:09
5. Femi Kuti Truth Don Die 6:16
6. Salif Keïta Tekere 6:20
7. Johnny Clegg & Savuka Are You Ready 3:58
8. Rachid Taha Barra Barra 5:46
9. Manu Dibango Soul Makossa 4:20
10. Mahlathini & The Mahotella Queens Umuntu Ngumuntu 5:33
11. Angélique Kidjo Itche Koutche 5:56
12. Bhundu Boys Ring Of Fire 3:35
13. Mory Kanté Yeke Yeke 4:00
CD 2
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 69:36  
1. Cheikh Lô Set 5:27
2. Thomas Mapfumo Musanyepere 5:33
3. Cesaria Evora Sodade 6:37 L
4. Ladysmith Black Mambazo Homeless 3:36
5. Franco Merengue 3:02
6. Baaba Maal Yodelle Man 4:17
7. Miriam Makeba The Click Song 2:32
8. Fela Kuti & The Africa '70 Lady 13:47
9. Toumani Diabaté Salarna 6:09
10. Hugh Masekela Grazing In The Grass 4:09 I
11. Ali Farka Touré Cousins 4:15
12. Oliver Mtukudzi Mutserendende 6:08
13. Dollar Brand Zimbabwe 4:04 I

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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