The Rolling Stones Some Girls
LP, 1978, Special Edition

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1978
Zeit 40:22
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI Records Ltd. / EMI CUN 39108
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
10 (8 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 40:22  
1. Miss You 4:45
2. When The Whip Comes Down 4:18
3. Just My Imagination (Running Away With Me) 4:37 C
4. Some Girls 4:35
5. Lies 3:10
6. Faraway Eyes 4:21
7. Respectable 3:06
8. Before They Make Me Run 3:22
9. Beast Of Burden 4:24
10. Shattered 3:44

Infos

Track 3 von Whitfield, Strong; zuerst aufgenommen von den Temptations

Das Cover zeigt die Gesichter der Stones, aber auch von einigen anderen bekannten Persönlichkeiten, wie zum Beispiel Lucille Ball, Farrah Fawcett, Liza Minnelli und Raquel Welch. Aus Angst vor einer Klage entschied die Plattenfirma, diesen Entwurf zurückzuziehen und durch einen neuen nur noch mit den Köpfen der Stones zu ersetzen.
Durch Verschieben der inneren Plattenhülle kanne man den verschiedenen Gesichtern unterschiedliche Perücken zuordnen, welche auf der äußeren Plattenhülle abgebildet waren.

Die Erstauflage erschien auch mit abweichender Farbgebung der Aussenhülle. Drei davon sind in den Bildern sechs bis acht dokumentiert. Bisher gibt es dazu keine Datensätze.

Nach Recherchen des Mitglieds parsival tragen sämtliche Erstauflagen den Stempel "STERLING TJ" im Innenring sowie handgravierte Matrizennummern
Seite 1: CUN 39108 A 3 U (oder 4 U)
Seite 2: CUN 39108 B 3 U (oder 4 U)
Das scheint aber keine komplette Liste zu sein. Mein Exemplar hat zwar das "B 3 U" auf Seite zwei, Seite eins hat aber abweichende Matrizennummern.
handgraviert: CUN 39108 5 A
maschinell: CUN 39108 A-5U

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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