The Mission Aural Delight
CD, 2002, Compilation, Cardsleeve

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Zeit 56:30
EAN-Nr. 5038622106027
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Playground Recordings Limited (UK) / PGNDCD 004
Musikrichtung Dark Wave/Gothic: Gothic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 56:30  
1. Amelia 4:57
2. Even You May Shine 4:47
3. Spider And The Fly [In The Ointment] 4:32
4. Sorry ... 3:57
5. Anyone But You 4:07
6. Never Let Me Down 4:32 C
7. Never Again 4:20
8. Melt 4:20
9. Mesmerised [Reprise] 5:37
10. Swoon [Reprise] 7:14
11. Dragonfly [Demo] 5:36
12. Can't Help Falling In Love 2:31 C

Infos

Identische EAN- und Katalog-Nummer wie die "Limited Edition", jedoch ohne die Acoustic-Tracks.
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LC (no) / IFPI L122 (2307)
Technicolor M1534 PGNDCD 004 01

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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