The Gothic Compilation Part II
CD, 1994, Cardsleeve

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1994
Zeit 77:45
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Gothic Records / CD 003
Musikrichtung Dark Wave/Gothic
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
15 (4 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 77:45  
1. The Silverman This Fragile Love 3:02
2. Lex Talionis Messenger 3:49
3. Stendal Blast Ein Neuer Mensch 4:33
4. Fahrenheit 451 Sorrow And Pain 6:50
5. Edward Ka-Spel Dr. Blitz 7:56
6. Ahab Tod 5:31
7. Fliehende Stürme Schneetreiben 5:57
8. Der Fluch Rache Der Verachteten 1:46
9. Cream8 Und Will Dein Blut 3:48
10. La Morte De La Maison Across 4:51
11. Exedra Agony 4:08
12. The Legendary Pink Dots Nadelstadt 5:54
13. La Luna Oc Nithar Skeggiold 6:27
14. Dorsetshire Schreie (Live) 5:07
15. Phallus Dei Confessio 1:50
16. Phallus Dei Man's Son 6:16

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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