The Bright Side Of Oi!: Oi! Classics Vol. 1
LP, 1993, Bootleg, Limited Edition, Blaues Vinyl, Schwarzes Vinyl, Splatter Vinyl

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1993
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Street Kid's Records / SKR 9997
Musikrichtung Punk: Oi-Punk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Sham 69 Red London
2. The Crack Don't You Ever Let Me Down
3. Chron Gen Clouded Eyes
4. Infa-Riot Feel The Rage
5. The Optimists Mull Of Kintryre C
6. Klasse Kriminale Ragazzi Come Tu E Me
7. The Guttersnipes Loves Young Dream
8. Dead Wretched No Hope For Anyone
9. Angelic Upstarts The Sun Never Shines
10. Skin Deep Count The Dead
11. Red London Revolution Times
12. The Radicts Rich And The Dirty
13. Criminal Class Soldier
14. Subculture Loud And Clear
15. The Strike Victim
16. Red Alert City Invasion

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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