The Beatles Live At The Star-Club Hamburg 1962
CD, 1985, Bootleg

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 1985
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Teichiku Records / 38CP-44
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Introduction
2. I'm Gonna Sit Right Down And Cry Over You
3. I Saw Her Standing There
4. Roll Over Beethoven
5. Hippy Hippy Shake
6. Sweet Little Sixteen
7. Lend Me Your Comb
8. Your Feets Too Big
9. Twist And Shout
10. Mr. Moonlight
11. A Taste Of Honey
12. Besame Mucho
13. Reminiscing
14. Kansas City - Hey Hey Hey
15. Where Have You Been All My Life
16. Hully Gully
17. 'till There Was You
18. Nothin' Shakin' / But The Leaves On The Trees
19. To Know Her Is To Love Her
20. Little Queenie
21. Falling In Love Again
22. Ask Me Why
23. Be Bob-A-Lula
24. Hallelujah I Love Her So
25. Sheila
26. Red Sails In The Sunset
27. Everybody's Trying To Be My Baby
28. Matchbox
29. I'm Talking About You
30. Shimmy Shake
31. Long Tall Sally
32. I Remember You

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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