The Beatles Abbey Road
LP, 1969

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1969
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Apple Records / 1C 062-04 243
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
72 (25 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Come Together
A 2. Something
A 3. Maxwell's Silver Hammer
A 4. Oh Darling
A 5. Octopus's Garden
A 6. I Want You (She's So Heavy)
B 7. Here Comes The Sun
B 8. Because
B 9. You Never Give Me Your Money
B 10. Sun King
B 11. Mean Mr. Mustard
B 12. Polythene Pam
B 13. She Came In Through The Bathroom Window
B 14. Golden Slumbers
B 15. Carry That Weight
B 16. The End

Infos

Herstellungsland: Angabe im "Rock und Pop - Preiskatalog 2007"! Desweiteren wird die Angabe durch folgende Hinweise untermauert: deutsche Sprache auf dem Label und GEMA-Aufdruck.

Unterschied zu 13169:
Die folgende Angabe auf dem Backcover ist bei dieser Ausgabe mit einem schwarzen Balken überdruckt (allerdings nicht sonderlich deckend!): Printed by Garrod & Lofthouse International Ltd. (siehe weitere Bilder)
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Weitere Bilder:
1. Cover
2. Backcover
3. Ansicht LP-Label (Seite 1)
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Matrize Seite 1:

1C062-04243-A-1

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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