The Beatles 1967-1970
Tape, Compilation, Re-Release

Herstellungsland DDR
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 49:03
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Amiga / VEB Deutsche Schallplatten Berlin / 055 742
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Tape
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 49:03  
1. Strawberry Fields Forever 4:05
2. Penny Lane 2:58
3. Sgt. Pepper's Lonely Hearts Club Band 2:00
4. With A Little Help From My Friends 2:43
5. Lucy In The Sky With Diamonds 3:27
6. Something 2:58
7. All You Need Is Love 3:46
8. Here Comes The Sun 3:03
9. I Am The Walrus 4:32
10. Hello Goodbye 3:25
11. The Fool On The Hill 2:56
12. Hey Jude 7:07
13. Lady Madonna 2:15
14. Let It Be 3:48

Infos

IEC Type I

Übernahme von EMI Records Ltd.,
London
Compilation ℗ 1980

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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