The Bangles Different Light
2-CD, 2010, Re-Release, Special Edition

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2010
Orig. Release 1986
Zeit 84:48
EAN-Nr. 5013929426627
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Cherry Pop / Cherry Red Records Ltd. / Sony Music Entertainment UK Ltd. / CRPOPD66
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 38:53  
1. Manic Monday 3:06
2. In A Different Light 2:53
3. Walking Down Your Street 3:05
4. Walk Like An Egyptian 3:25
5. Standing In The Hallway 2:57
6. Return Post 4:23
7. If She Knew What She Wants 3:51
8. Let It Go 2:32
9. September Gurls 2:47
10. Angels Don't Fall In Love 3:25
11. Following 3:22
12. Not Like You 3:07
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 45:55  
1. Manic Monday [Extended] 4:41
2. Hero Takes A Fall [Remix] 2:54
3. Walking Down Your Street / James [Live Medley] 6:24 L
4. Walk Like An Egyptian [Dub Version] 5:21
5. Walking Down Your Street [Remix] 3:18
6. If She Knew What She Wants [Extended Remix] 5:54
7. Walk Like An Egyptian [Accapella Version] 2:49
8. Bangles Hit Medley Mix 14:34

Infos

[Disc One]
SID-Code Presswerk IFPI AEW**
SID-Code CD-Master IFPI LY34
Matrix Sony DADC CRPOPD66CD1 01

[Disc Two]
SID-Code Presswerk IFPI AEW**
SID-Code CD-Master IFPI LY34
Matrix Sony DADC CRPOPD66CD2 01

Tracklängen: Abspiel-Software; größere Abweichungen gegenüber Booklet: CD 2; Track 3 (6:10), Track 6 (5:45)

Made in England.

[Track 5, CD 1 fälschlicherweise in Booklet/auf Backcover "Standing in Your Hallway" lautend.]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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