Terrorizer 172 - Fear Candy 56
CD, 2008, Heftbeilage

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2008
Zeit 77:44
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Terrorizer / nicht vorhanden
Musikrichtung Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 77:44  
1. Nachtmystium Ghosts Of Grace 4:48
2. Cryptopsy Worship Your Demons 2:09
3. Kataklysm Taking The World By Storm 3:59
4. The Rotted Nothin`but A Nosebleed 2:57
5. Belphegor Shred For Satan 3:47
6. Paradise Lost As I Die 4:02 L
7. Lair Of The Minotaur War Mettal Battle Master 3:31
8. Flesh Feast On The Soul 4:37
9. The Gates Of Slumber Trapped In The Web 4:59
10. Gama Bomb Hammer Slammer 3:19
11. Bonded By Blood Feed The Beast 4:55
12. ArnoCorps Predator 3:27
13. Siebenbürgen Rebirth Of The Nameless 5:25
14. Headhunter Silverskull 4:33
15. Scar Symmetry Artifical Sun Projection 4:01
16. Bleed The Sky Sullivan 3:55
17. Soundshok Rebirth 4:14
18. Many Things Untold That`s The Beauty Of It, I Guess 3:32
19. History Of Guns Born, Brutalised, Bought Then Buried 5:34

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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