Stingray Stingray
CD, 1993, Bootleg

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 1993
Orig. Release 1979
Zeit 45:02
EAN-Nr. 4016442100075
Label/Labelcode KDC RECORDS / LC 5352
Plattenfirma/Katalog-Nr. KDC / KDC 10007
Musikrichtung Rock: AOR, Hardrock, Melodic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 45:02  
1. Better The Devil You Know 4:40
2. Where Do We Go From Here? 3:40
3. Love Saver 4:17
4. Whole Lotta Fire 2:55
5. Lucy 4:29
6. Breakdown 3:40
7. The Man In My Shoes 4:16
8. How Much? 3:28
9. Hard Headed Loner 2:51
10. Gonna Keep My Head Together 5:31
11. Better The Devil You Know 5:15

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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