Steven Wilson The Raven That Refused To Sing (And Other Stories)
CD + Blu-ray Disc, 2019, Re-Release, Digipak

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2019
Orig. Release 2013
Zeit 193:19
EAN-Nr. 802644855370
Label/Labelcode kscope / LC 01757
Plattenfirma/Katalog-Nr. Kscope / KSCOPE553
Musikrichtung Rock: Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
6 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 54:42  
1. Luminol 12:10
2. Drive Home 7:37
3. The Holy Drinker 10:13
4. The Pin Drop 5:03
5. The Watchmaker 11:42
6. The Raven That Refused To Sing 7:57
Blu-ray Disc
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 138:37  
1. Luminol 12:13
2. Drive Home 7:39
3. The Holy Drinker 10:16
4. The Pin Drop 5:06
5. The Watchmaker 11:42
6. The Raven That Refused To Sing 7:57
7. Luminol 12:13 I
8. Drive Home 7:39 I
9. The Holy Drinker 10:16 I
10. The Pin Drop 5:06 I
11. The Watchmaker 11:42 I
12. The Raven That Refused To Sing 7:57 I
13. Drive Home [Lounge Version] 6:02
14. Art Gallery [40 Bilder]
15. Photo Gallery [42 Bilder]
16. Studio Documentary 22:49

Infos

Steven Wilson: Vocals, Mellotron, Keyboards, Guitars, Bass Guitar on The Holy Drinker
Nick Beggs: Bass Guitar, Chapman Stick on The Holy Drinker
Guthrie Govan: Lead Guitar
Adam Holzman: Fender Rhodes, Hammond Organ, Piano, Minimoog
Marco Minnemann: Drums, Percussion
Theo Travis: Flutes, Saxophones, Clarinet

Jakko Jakszyk: Additional Vocals on Luminol and The Watchmaker
Alan Parsons: Haw-haw guitar on The Holy Drinker

Blu-ray:
DTS-HD 5.1 Master Audio (Titel 1 bis 6)
PCM 5.1 (96/24) (Titel 1 bis 6)
PCM Stereo (96/24) (Titel 1 bis 16)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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