Status Quo Quo
LP, Re-Release

Herstellungsland Italien
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1974
Zeit 37:05
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Vertigo / 9279 312
Musikrichtung Rock: Blues Rock, Classic Rock, Hardrock, Rock'n'Roll
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (3 privat) 0 15,00 €

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:05  
A 1. Backwater 4:21
A 2. Just Take Me 3:39
A 3. Break The Rules 3:40
A 4. Drifting Away 5:05
B 5. Don't Think It Matters 4:55
B 6. Fine Fine Fine 2:30
B 7. Lonely Man 5:00
B 8. Slow Train 7:55

Infos

Herstellungsland: Made in Italy
Matrize Seite A: 6360 106 1 1 520 09 05 74 19
Matrize Seite B: 63 60 106 2 1 520 09 05 74 19
Labelcode: nicht vorhanden
(C): keine Angabe
(P): 1974/Produced by Status Quo for G.M.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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