Stan Getz & João Gilberto Getz / Gilberto
SACD, 2002, Re-Release, Remastered

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Orig. Release 1963
Zeit 38:42
EAN-Nr. 731458959526
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Verve / 589 595-2
Musikrichtung Jazz: Latin-/Afro-Cuban Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
SACD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 38:42  
1. The Girl From Ipanema 5:22
2. Doralice 2:43
3. Para Machuchar Meu Coracao 5:04
4. Desafinado (Off Key) 4:12
5. Corcovado (Quiet Nights Of Quiet Stars) 4:13
6. So Danco Samba 3:43
7. O Grande Amor 5:25
8. Vivo Sonhando (Dreamer) 2:54
9. The Girl From Ipanema [45 rpm Issue] 2:46 B
10. Corcovado (Quiet Nights Of Quiet Stars) [45 rpm Issue] 2:20 B

Infos

Stereo SACD, kein zweiter (CD)Layer

Stan Getz: Tenor Saxophon
Joao Gilberto: Guitar, Vocals
Antonio Carlos Jobim: Piano
Tommy Williams: Bass
Milton Banana: Drums
Astrud Gilberto: Vocals

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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