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Herstellungsland | Deutschland |
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Veröffentlichungs-Jahr | 2013 |
Zeit | k.A. |
EAN-Nr. | nicht vorhanden |
Label/Labelcode | k.A. |
Plattenfirma/Katalog-Nr. | Spoonful / Spoonful LP5 |
Musikrichtung | Blues: Rhythm & Blues, Rock & Roll, Soul Blues |
Sammlungen | Gesucht | Flohmarkt |
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2 | 0 | 0 |
10" | ||||
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Track | Künstler/Band | Titel | Zeit | Besonderheit |
1. | Sandy Nelson | Chop Chop | ||
2. | Vince Everett | Don't Go | ||
3. | Jack Hammer | Ali Ben Ghazi | ||
4. | The Sherwoods | Monkey See, Monkey Do | ||
5. | Faye Adams | Johnny Lee | ||
6. | Jannie Williams | I've Been True | ||
7. | Chuck Miller | Baltimore Jones | ||
8. | The Go-Rillas | (I Go) King Kong | ||
9. | John Lee Hooker | She's Mine | ||
10. | Marty Hill | Red Lips | ||
11. | Billy And The Moonlighters | Little Indian Girl | ||
12. | Johnny Moore And His New Blazers | Bullfrog |
Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten
Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.
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