Soulfly Soulfly
CD, 1998, Limited Edition, Special Edition

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Zeit 71:19
EAN-Nr. 4988015076523
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Roadrunner Records Japan / RRCY-1070
Musikrichtung Metal: Nu Metal, Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 71:19  
1. Eye For An Eye 3:34
2. No Hope = No Fear 4:36
3. Bleed 4:07
4. Tribe 6:02
5. Bumba 4:00
6. First Commandment 4:29
7. Bumbklaatt 3:52
8. Soulfly 4:49
9. Umbabarauma 4:11 C
10. Quilombo 3:44
11. Fire 4:21
12. The Song Remains Insane 3:40
13. No 4:00
14. Prejudice 6:52
15. Karmageddon 3:35
16. Cangaceiro 2:19 B
17. Ain't No Feeble Bastard 1:39 B C
18. The Possibility Of Life's Destruction 1:29 B C

Infos

Limitierte japanische Erstauflage im grünen, transparenten Jewelcase

Matrixnummer: RRCY-1070 AH803A
SID-Code CD-Master: IFPI L222
SID-Code Presswerk: IFPI 1E12

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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